Anstatt auf einem einheitlichen Verfahren basiert das Strafverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft strukturell auf der reziproken bi- oder multilateralen Einbindung von Prozessrechten der beteiligten Mitgliedsstaaten unter der ummantelnden Funktion der EuStA-VO. Am Beispiel des transnationalen Beweisverfahrens konturiert das Werk diesen Prozessrechtspluralismus und widmet sich dessen Vor- und Nachteilen. Der Autor untersucht, ob das Wechselspiel, Ineinandergreifen und Nebeneinander unterschiedlichster Prozessrechte geeignet ist, die ambitionierten Prämissen der Strafverfolgungsbehörde zu erfüllen. Anhand zahlreicher Schwachstellen und Entwicklungsfelder werden einzelne Verbesserungsvorschläge zur Zielerreichung unterbreitet.