In diesem Band wird die wechselvolle Geschichte der Oberrechnungskammer, des wichtigsten Finanzkontrollorgans in Preußen, dargestellt. Als "rechte Hand des Königs" gegründet, oft gelobt und nicht selten angefeindet, auch politisch mißbraucht, nach Perioden des Verfalls reaktiviert und 1848 in der Verfassung verankert, sollte sie schließlich für das Parlament und dessen, in dem Band ausführlich dargestellte, Budgetkontrolle als "Auge des Landtags" wirken - ein vergeblich angestrebtes Ziel, das erst in unserer Zeit erreicht wurde.
Inhaltsverzeichnis
1 Finanzkontrolle als Herrschaftsinstrument in der Zeit des Absolutismus Ihre Entwicklung in Preußen von 1714 1848. - I. Die Zeit der Gründung und der Konsolidierung der Generalrechenkammer. - II. Die Zeit Friedrichs II. - III. Die Oberrechenkammer in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms II. (1786 1797). - IV. Die vorkonstitutionelle Epoche. - 2 Finanzkontrolle im entstehenden Verfassungsstaat Parlamentarisches Budgetrecht und Oberrechnungskammer. - I. Der Weg in den Verfassungsstaat. - II. Die Jahre des unerfüllten Verfassungsauftrages. - III. Aus der Praxis der Budgetprüfung. - IV. Parlament und Oberrechnungskammer. - Personenregister. - Anlage 1: Regierungsentwurf eines Oberrechnungskammer-Gesetzes mit Begründung (Motive), dem Abgeordnetenhaus vorgelegt am 22. Januar 1862. - Anlage 2: Kommissionsbericht vom 7. März 1862 über die Beratung dieses Entwurfes. - Anlage 3: Neufassung des Gesetzentwurfes.