Bücher versandkostenfrei*100 Tage RückgaberechtAbholung in der Wunschfiliale
NEU: Das Hugendubel Hörbuch Abo - jederzeit, überall, für nur 7,95 € monatlich!
Jetzt entdecken
mehr erfahren
product
cover

Das Ortsgericht in Hessen

(Vor-) Rechte für alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen

(0 Bewertungen)15
147 Lesepunkte
Buch (kartoniert)
Buch (kartoniert)
14,70 €inkl. Mwst.
Zustellung: Di, 01.07. - Do, 03.07.
Versand in 2 Tagen
Versandkostenfrei
Bestellen & in Filiale abholen:
Empfehlen
Hessen ist ein Land in der Mitte Deutschlands und gehört vor allem mit seinen südlichen Landesteilen zu den am dichtesten besiedelten und wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands.
Die Landeshauptstadt ist Wiesbaden, die größte Stadt Frankfurt am Main. Seine unmittelbaren Vorgängerstaaten waren der Volksstaat Hessen und die preußischen Provinzen Kurhessen und Nassau. Ortsgerichte bestehen in Hessen, in dem früheren Volksstaat Hessen und dem bereits 1866 zu Preußen gekommenen Nassau, seit nun weit mehr als einem Jahrhundert. Auf Grund dessen mussten vorher errichtete Schätzungsämter und Feldgerichte ihre Tätigkeit einstellen.
Ortsgerichte sind nur in Hessen vorkommende Hilfsbehörden der Justiz, Dienstaufsichtsbehörde ist das jeweilige Amtsgericht. Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Rechtsgrundlage ist das seit 1. Januar 1953 geltende hessische Ortsgerichtsgesetz (OGG) vom 06. Juli 1952 (GVBl. I S. 124), das in der Zwischenzeit mehrfach geändert und am 02. April 1980 (GVBl. I S. 114) neu gefasst wurde. Weitere Änd. -Fass. erfolgte am 17. Dez. 1998 (GVBl. I S. 562); Das Ortsgerichtsgesetz findet jew. i. d. z. Zt. gült. Fass. Anwendung. Den Ortsgerichten obliegen die durch v. g. Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Sie führen das Landessiegel. Ortsgerichte setzen sich zusammen aus unbescholtenen orts- und gemarkungskundigen Bürgern. Ihre Ernennung erfolgt auf Vorschlag der Gemeinde durch den Präsidenten bzw. Direktor des zuständigen Amtsgerichts.
Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte ehrenamtliche Beamte des Landes; sie erhalten weder Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung sondern bekommen lediglich die vereinnahmten Gebühren, die durch eine vom Land beschlossene Gebührenordnung (GebO) festgesetzt sind. Ferner haben sie Anspruch auf Erstattung ihrer baren Auslagen (z. B. Fahrtkosten) sowie evtl. Verdienstausfall. Solche Auslagen fallen jedoch nur in einzelnen Fällen (z. B. bei Grundstücksschätzungen) an.
>Das Ortsgericht< wendet sich vor allem an die Bürgerinnen und Bürger im Lande Hessen.
Das vorliegende Handbuch enthält:
als wesentliche Rechtsvorschrift das >Hessische Ortsgerichtsgesetz (OGG)<.
Die >Zusammenstellung der Ortsgerichte< (S. 32-123) soll für die vielfältigen Bedarfsfälle der unmittelbaren Kontaktaufnahme für die Bürgerinnen und Bürger dienen, damit sie sich ggfs. an das richtige für sie zuständige Ortsgericht wenden können.

Produktdetails

Erscheinungsdatum
15. Oktober 2009
Sprache
deutsch
Auflage
1. Auflage
Seitenanzahl
124
Autor/Autorin
Mark Borgard
Herausgegeben von
Vertrieb GmbH Borgard
Verlag/Hersteller
Produktart
kartoniert
Gewicht
191 g
Größe (L/B/H)
210/148/9 mm
ISBN
9783839123744

Bewertungen

0 Bewertungen

Es wurden noch keine Bewertungen abgegeben. Schreiben Sie die erste Bewertung zu "Das Ortsgericht in Hessen" und helfen Sie damit anderen bei der Kaufentscheidung.

Mark Borgard: Das Ortsgericht in Hessen bei hugendubel.de. Online bestellen oder in der Filiale abholen.