Erstaunlicherweise hat die Soziologie der Verfassung - das zentrale Rechtsinstitut - bislang wenig Aufmerksamkeit gefunden. Martin Morlok untersucht Notwendigkeit und Ertrag soziologischer Betrachtung der Verfassung, und zwar des Instituts insgesamt wie einzelner Elemente. Anlass hierfür sind auch jüngere Versuche, das Anwendungsfeld des Verfassungskonzeptes über den staatlichen Bereich hinaus auszuweiten.
"Soziologie der Verfassung" ist erst in jüngerer Zeit betrieben worden. dahinter steht das Grundmotiv der Rechtssoziologie: die Aufklärung der Voraussetzungen und Folgen des Rechts, zumal seiner Wirkmöglichkeiten. Hinzu tritt ein weiterer Anstoß. Im Zuge der internationalen Verflechtung wird die Beschränkung des Konzeptes der Verfassung auf den Nationalstaat fragwürdig, die Erfüllung von Verfassungsfunktionen wird auch für Regelungszusammenhänge oberhalb der Staatlichkeit und für andere Systeme als die Politik gefordert. Martin Morlok geht solchen Fragen nach. Eine wesentliche Aufgabe einer Verfassung sieht er in der Sicherung der Kompatibilität der unterschiedlichen Teilsysteme. Innerstaatlich nimmt die Erfüllung dieser Verfassungsfunktion die Form der sogenannten Konstitutionalisierung der Rechtsordnung an. Weiterhin nimmt der Autor verschiedene Themenfelder einer Soziologie der Verfassung in den Blick.