Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde die Vorschrift des
325 BGB neu formuliert und das Alternativitätsverhältnis des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung und des Rücktritts vom Vertrag aufgehoben. Bei mangelhafter Leistungserbringung ist es nunmehr möglich, zugleich von dem Vertrag zurückzutreten und über das Schadensrecht den Ersatz des positiven Interesses zu verlangen. Gegenstand dieser Arbeit ist, die Auswirkungen der gegenseitigen Rückgewähransprüche der
346 ff. BGB auf den Schadensersatz statt der Leistung (
281 BGB) sowie die Vereinbarkeit der Rechtsinstitute zu untersuchen. Das Verhältnis dieser Rechtsbehelfe wird anhand ihrer dogmatischen Grundsätze und Bedeutung, insbesondere der Gestaltungswirkung der Rücktrittserklärung auf den Inhalt des Erfüllungsinteresses erörtert. Ergebnis der Untersuchung ist die Vereinbarkeit der Rechte unter einer modifizierten zweistufigen Schadensersatzberechnung statt der Leistung.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: § 325 BGB Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt Schadensberechnung und Rücktritt Erfüllungsinteresse und Rücktritt Berechnungsmethode Schadensersatz Gegenansprüche und Kompensation Rückforderungsansprüche und Schadensposition Modifizierte Zweistufentheorie § 325 BGB a.F. Alternativitätsverhältnis zwischen Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Rücktritt.