Persönliche Budgets sind eine verhältnismäßig neue Leistungsform des Sozialrechts. Ansprüche auf Sach- und Dienstleistungen werden in Geldleistungsansprüche umgeformt. Die Beziehungsfelder der durch diese Umformung betroffenen Akteure werden hier als Marktebenen gedeutet und auf Risiken des Marktversagens untersucht. Dabei sollen wirtschaftstheoretische Überlegungen möglichst klar an den sozialrechtlichen Gegebenheiten anknüpfen.