«Wer immer sich mit den Anfängen der Verfassungsgeschichte in Deutschland beschäftigt: Er wird auf diesen gründlich recherchierten Band aufbauen müssen, der auf eine vollständige Erfassung des rheinbündischen Konstitutionalismus zielt und ihn neu bewertet.» (Manfred Hanisch, sehepunkte)
«Diese kritischen Anmerkungen mindern allerdings in keiner Weise den Wert dieses Sammelbandes, der in komprimierter Form über eine unterschätzte verfassungsrechtliche Phase berichtet, Neues enthält und daher ein wissenschaftlicher Gewinn ist. (Beate-Carola Padtberg, Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung)
«Insgesamt liefern die Beiträge des Bandes eine außerordentlich nützliche Grundlage für weitergehende Forschungen zum rheinbündischen Konstitutionalismus.» (Hans-Werner Hahn, Archiv für Sozialgeschichte online)
«Der Gewinn des schmalen Bandes liegt neben den konzisen, von ausgewiesenen Experten vorgenommenen Zusammenfassungen der vorliegenden Forschungen zur Rheinbundakte (Gerhard Schuck), zur westphälischen Verfassung von 1807 (Ewald Grothe) und zur bayerischen Verfassung von 1808 (Hartwig Brandt), in den Beiträgen zu den Verfassungen kleinerer mitteldeutscher Rheinbundstaaten.» (Stefan Gerber, Zeitschrift für Thüringische Geschichte)