Gerichte stellen in ihren Entscheidungen nicht nur den Sachverhalt des Einzelfalls fest, sondern beziehen sich auch auf allgemeinere Wirklichkeitsannahmen. Roman Hensel beleuchtet die theoretischen, prozessrechtlichen und institutionellen Grundlagen für den Umgang der Verwaltungsgerichte mit solchen generellen Tatsachen.
Gerichte stellen in ihren Entscheidungen nicht nur den konkreten Sachverhalt des Einzelfalls fest, sondern beziehen sich auch auf allgemeinere Wirklichkeitsannahmen, auf generelle Tatsachen. Prozesse vor Verwaltungsgerichten sind reich an praktischen Beispielen dafür, zu nennen sind etwa Herkunftslandinformationen in Asylverfahren oder die wissenschaftlichen Streitfragen bei der Kontrolle der Covid-19-Verordnungen. Roman Hensel nähert sich dem Thema auf theoretischer, prozessrechtlicher und institutioneller Ebene. Wann wird ein Aufklärungsbedarf für generelle Tatsachen ausgelöst? Auf welche Erkenntnismethoden kann die Verwaltungsgerichtsbarkeit setzen? Haben die Behörden einen Spielraum in Bezug auf die Feststellung genereller Tatsachen? Welche Bedeutung haben generelle Tatsachen im Eilverfahren? Und welche Rolle kommt dem Bundesverwaltungsgericht in der Revision zu?
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Erster Teil: Theoretische Grundlagen
1. Kapitel: Tatsachenbegriffe des Rechts - 2. Kapitel: Die gerichtliche Konstruktion der Wirklichkeit - 3. Kapitel: Kategorien genereller Tatsachen
Zweiter Teil: Generelle Tatsachen im Verwaltungsprozessrecht
4. Kapitel: Tatsachenbezogene Steuerungsentscheidungen des Verwaltungsprozessrechts - 5. Kapitel: Die Ermittlung genereller Tatsachen im Verwaltungsprozess - 6. Kapitel: Generelle Tatsachen im Eilverfahren - 7. Kapitel: Generelle Tatsachen im Revisionsverfahren
Dritter Teil: Institutionelle Fragen genereller Tatsachen
8. Kapitel: Gerichtliche Spezialisierung und institutionelle Einbindung von Sachverstand - 9. Kapitel: Tatsächliche Einschätzungsspielräume der Exekutive - 10. Kapitel: Institutionelle Funktionen genereller Tatsachen
Zusammenfassung und Ausblick