Die Haushaltsreform zur Einführung der kaufmännisch-ähnlichen Buchführung, also der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten), eröffnet der Kommunalaufsicht eine neue Dimension. Mithilfe der Bilanzdaten kann die Aufsichtsbehörde einen tieferen Einblick in die kommunale Haushaltslage haben.
Diese Arbeit orientiert sich an der Hinwendung zu einer wirksamen Kommunalaufsicht, unter anderem an den Chancen und Möglichkeiten, die der Kommunalaufsicht durch die Änderung des Kommunalhaushaltsrechts zur Einführung der doppelten Buchführung (Doppik) eröffnet werden.
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