Besprechung vom 25.07.2023
Das Urteil stand vor Prozessbeginn fest
Wie Spionage und politischer Widerstand in der frühen DDR verschmolzen - der Fall Lange-Werner
Vor siebzig Jahren, am 29. Juli 1953, verhaftete das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) einen Leutnant der Kasernierten Volkspolizei namens Christian Lange-Werner sowie sieben weitere Personen. Der Leutnant, der an der "Fliegertechnischen Schule" in Kamenz als Fachlehrer arbeitete, hatte mit dem Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes, der Organisation Gehlen, als V-Mann 10436 kooperiert. Im Gruppenvorgang "Gesindel" erfolgten die Ermittlungen des MfS gegen ihn. Am 8. September 1953 stand Lange-Werner vor dem Bezirksgericht in Cottbus. "Faschist Lange-Werner zum Tode verurteilt", hieß es danach im Zentralorgan der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Am 20. März 1954 kam der Tod für den 39-Jährigen um 4.10 Uhr morgens binnen sieben Sekunden - durch ein Fallbeil im Gefängnis am Münchner Platz in Dresden, wozu den Angehörigen die Kosten für die Staatsanwaltschaft in Höhe von 1600 Mark sowie an den VEB Holzverarbeitung Ullersdorf in Höhe von 120 Mark für deren Dienste zu begleichen waren.
Die Geschichte dieses Leutnants selbst ist in der Literatur hinlänglich bekannt - dachte man. Der Historiker Stefan Donth belehrt uns eines Besseren: Sie ist noch nicht auserzählt. Auf einer beeindruckenden Aktenrecherche wie auch umfassend berücksichtigter Literatur rollt Donth den Fall nochmals akribisch (593 Fußnoten auf 139 Seiten) auf, ohne allerdings die beim BND hinterlegte Akte auszuweisen.
Ein Zufall, eine nachrichtendienstlich unzulässige Querverbindung, brachte Lange-Werner ins Visier der Staatssicherheit. Im August 1952 hörte eine geheime Informatorin des MfS namens "Rose" von Kontakten einer Bekannten zum "Amerikaner". Das MfS nahm den Faden auf, die Bekannte wurde als "Maria" zur Kooperation verpflichtet, sodass das Ministerium erfuhr, es gehe inhaltlich um den sowjetischen Düsenjäger MiG 15. "Marias" Informationen führten zu Verhaftungen. Bei diesen Vernehmungen kam im März 1953 heraus, dass jemand im Auftrag des amerikanischen Nachrichtendienstes einen Brief an Lange-Werner überbracht hat: Das war der Anfang seines Endes.
Denn Lange-Werner war bereits an der Schule kritisch aufgefallen, auch weil er eine Frau kannte, die einmal mit einem Offizier der Waffen-SS verheiratet war, und für den Unterricht habe er überdies "faschistische Luftfahrtbücher" verwandt. Nach und nach verdichtete sich der Verdacht gegen ihn, Staatssekretär Erich Mielke ordnete seine Verhaftung an. Bei den Vernehmungen in der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Hohenschönhausen wurde er dazu gebracht, die nachrichtendienstliche Arbeit teils für die "Amerikaner", teils für die Organisation Gehlen einzuräumen. Nach und nach entpuppte sich dieser Vorgang als "einer der bedeutendsten Spionagevorgänge dieser Zeit", wie das MfS befand, aber auch Donth, für den Lange-Werner eine "Spitzenquelle" war, die die Organisation Gehlen "an einer empfindlichen Schwachstelle" getroffen hatte.
Das Urteil im Verfahren stand fest, bevor das Verfahren begonnen hatte: Todesstrafe für Lange-Werner, die anderen erhielten zehn, zwölf, 15 Jahre oder lebenslänglich Haft. Vor 700 Zuhörern, überwiegend Offizieren der Kasernierten Volkspolizei, fand der "Schauprozess" statt. Der Staatsanwalt ließ sich so vernehmen: "Sie haben dennoch, teils aus purer Geldgier, teils aus Feindschaft gegen die Republik, dies getan, teils verbrämten sie ihr Tun mit Phrasen, in denen das Wort 'Einheit' auch eine Rolle spielte und womit sie ihr Gewissen, sofern sie eines hatten, beschwichtigten. Als sie ihre Verbrechen begingen, wussten sie genau, dass es sich bei ihrem verbrecherischen Tun nicht um einen Kampf um die Einheit der friedlichen und demokratischen Kräfte, sondern um die Front der Kriegstreiber handelte", wie die Bundesrepublik knackig bezeichnet wurde.
Dem Prozess saß eine Lange-Werner gleichaltrige Richterin vor. Lucie von Ehrenwall galt als "Vorzeigefrau der brandenburgischen Justiz", die es in ihrer Karriere auf mindestens zehn Todesurteile in politisch motivierten Verfahren gebracht hat. Das Urteil war folglich eindeutig: "Die von den Angeklagten begangenen Verbrechen richten sich gegen den Bestand der DDR und unterstützen diejenigen Kräfte, die versuchen, die DDR zu beseitigen und die alte kapitalistische Ordnung wieder zu errichten." Es sind diese hochgradig politisch motivierten Propagandasätze, die annehmen lassen, die Spionage Lange-Werners in den Widerstand gegen die DDR einzureihen. Die Berufung gegen das Urteil hatte keine Chance. Donth ordnet das Urteil als Anliegen der SED-Führung ein, durch die "instrumentalisierte Todesstrafe [...] ihre Herrschaft durch gezielte und maximale Abschreckung abzusichern". HELMUT MÜLLER-ENBERGS
Stefan Donth: Tödliche Spionage im Kalten Krieg. Hohenschönhausen: Die "Gruppe Lange- Werner" im Visier der DDR-Staatssicherheit.
Metropol Verlag, Berlin 2023, 157 S.
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