Die Reform der Betriebsverfassung aus dem Jahre 2001 führte zu zahlreichen Änderungen im dem bis dato geltenden Normengefüge. Zu den wenigen auch aus dogmatischer Sicht innovativen Neuerungen zählt die Aufnahme der Arbeitsgruppe in den Kanon der betriebsverfassungsrechtlichen Institutionen . Die Auswirkungen für die Praxis lassen sich derzeit allerdings noch nicht sicher abschätzen. Grund hierfür ist die weitgehende Verselbständigung der Arbeitsgruppe und ihre partielle Eigenverantwortlichkeit in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Zentrales Ziel der Arbeit ist es daher, die Vorschrift und die mit ihr zusammenhängenden Rechtsprobleme umfassend und kritisch vorzustellen und zu bewerten, sowie für die Praxis Vorschläge zur Vermeidung von Konflikten zu machen.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Historische Entwicklung des § 28a BetrVG Dogmatische Einordnung der Arbeitsgruppe Betriebliche Voraussetzungen einer Aufgabenübertragung Erörterung von Rahmenvereinbarung, Übertragungsbeschluß und Gruppenvereinbarung Prozessuale Überlegungen.