Das Weltrechtsprinzip bzw. die universale Jurisdiktion ist zwar im internationalen Strafrecht seit langem anerkannt, im internationalen Privatrecht hingegen fehlt ein vergleichbares Anknüpfungsprinzip. Die Autorin nimmt dies zum Anlass, im Wege einer vergleichenden Untersuchung beider Rechtsgebiete und unter Berücksichtigung verschiedener Rechtsordnungen Zulässigkeit und Sachgerechtigkeit eines universalen Anknüpfungsprinzips im Privatrecht zu begründen und seine Konturen zu zeichnen. Den Zivilgerichten bietet sich hiernach die Möglichkeit, bei schweren Völker- und Menschenrechtsverletzungen Schadensersatzprozesse in bestimmten Fällen unabhängig vom Bestehen eines räumlich-persönlichen oder sachlichen Inlandsbezugs im Interesse der internationalen Staatengemeinschaft durchzuführen.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Weltrechtsprinzip im internationalen Strafrecht: rechtliche und rechtstatsächliche Ausprägung in Deutschland und in anderen Staaten; legitimer Kern Weltrechtsprinzip im internationalen Privatrecht: Zulässigkeit, Sachgerechtigkeit, bereits existierende Ansätze universaler Jurisdiktion Konturen eines privatrechtlichen universalen Anknüpfungsprinzips de lege ferenda.