
Besprechung vom 19.01.2026
Auf ins Archiv
Ein Leitfaden für den Umgang mit alten Akten
Bisher gab es keine breite Erläuterung des Archivrechts als kompaktes Buch. Insofern schließt der nun vorliegende Leitfaden eine Lücke. Autor Thomas Henne ist hauptamtlicher Dozent für Archivrecht und Rechtsgeschichte an der Archivschule Marburg - Hochschule für Archivwissenschaft. Er stellt etwa die Frage, unter welchen Bedingungen Archivgut zerstört werden kann. Reichen Ressourcenknappheit wie mangelnder Lagerraum oder gar mangelnde Benutzung aus?
Ein Beispiel: Ein Bürgermeister möchte einen Großteil der Papierakten, die bisher im Archiv verwahrt werden, digitalisieren und anschließend vernichten. Ist das rechtmäßig? Henne ist skeptisch. Das Grundgesetz begründe einen Informationsanspruch, der sich auf Quellen und nicht auf Surrogate beziehe. "Ein Digitalisat kann immer nur einen Teil der Informationen in das neue Medium tragen." Es könne zwar zulässig sein, Originale zu vernichten, aber nicht großflächig. Interessant auch, dass sich für Henne aus dem Datenschutz kein Recht auf "Vergessen(werden)" gegenüber öffentlichen Archiven ergibt.
Groß diskutiert wurde jüngst zu Auskunftsansprüchen der Presse gegenüber Archiven, so beim Bundesnachrichtendienst. Henne vertritt die Position, dass zusätzlich zum Anspruch aus der Pressefreiheit im Grundgesetz auch ein Anspruch aus dem Bundesarchivgesetz erwächst. Geheimhaltungen im Archiv ergeben sich aus diversen Gesetzen. Dazu gehören die aktienrechtliche Pflicht zur Verschwiegenheit und das Steuergeheimnis. Bei der aktuell diskutierten Frage der Anbietungspflicht von Unterlagen der Mitglieder der Bundesregierung vertritt Henne eine deutliche Position: Anzubieten ist den Archiven alles, auch wenn es aus einer Zeit stammt, die konfliktbeladen war, wie das "Ende der Regierung Merkel".
Nur an einer Stelle im Buch vermag Henne keine juristische Ansicht zu äußern. Die Konkurrenz von Archiven, Museen und Bibliotheken über den Erstzugriff auf Unterlagen öffentlicher Stellen sei derzeit einfach nicht auflösbar. Es fehle ein allgemeines Kulturschutzgesetz. Alle, die sich mit Archiven beschäftigen, können von dem Buch profitieren. Es ist praxisnah mit vielen Beispielen; offenbleibt, wie die Rechtsfragen im Ausland gelöst werden. JOCHEN ZENTHÖFER
Thomas Henne: Archivrecht - Leitfaden für Praxis und Ausbildung, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2025, 479 Seiten
Alle Rechte vorbehalten. © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt am Main.Es wurden noch keine Bewertungen abgegeben. Schreiben Sie die erste Bewertung zu "Archivrecht" und helfen Sie damit anderen bei der Kaufentscheidung.