Die Fortentwicklung des Europäischen Primärrechts erfordert eine Vergewisserung bezüglich der überkommenen Konzepte zur demokratischen Legitimation der Regulierungsverwaltung. Eine entsprechende Demokratietheorie kann auf Argumentationsmuster zurückgreifen, welche die deutsche rechts- und politikwissenschaftliche Diskussion geprägt haben und einer historisch informierten Neuinterpretation zugänglich sind.
Regulierung bildet eine Strategie, um in Wirtschaftsbereichen, die nicht zu wirksamem Wettbewerb tendieren, das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte möglichst unverfälscht zur Geltung kommen zu lassen. Das Regulierungsrecht schafft einen Rahmen, in dem hoheitliche und private Akteure und ihre jeweiligen Handlungsbeiträge geordnet aufeinandertreffen können. Dabei lassen sich aus dem Konzept der Regulierung Anforderungen ableiten, denen der hoheitliche Handlungsbeitrag genügen muss. Doch auch aus den Regelungen des Grundgesetzes und der Europäischen Verträge ergeben sich entsprechende Vorgaben aus dem Blickwinkel der demokratischen Legitimation von Hoheitsgewalt. Eine erforderliche Demokratietheorie für den Politikbereich der Regulierung kann auf ältere Argumentationsmuster zurückgreifen, die die deutsche rechts- und politikwissenschaftliche Diskussion geprägt haben und einer historisch informierten Neuinterpretation zugänglich sind.