Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1, 0 - 20/20 Pkt. (Ausgez.), Johannes Gutenberg-Universitä t Mainz (Medieninstitut/Weiterbildungsstudium LL. M. (Medienrecht)), Veranstaltung: Seminar S1 - Medienzivilrecht - bei Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenrö der, Sommersemester 2008, Sprache: Deutsch, Abstract: Der hier zu behandelnden Thematik des Internet als Pranger fuß t auf folgender tatsä chlicher Situation: In vielen Fä llen sind Glä ubiger in zivilrechtlichen Rechtsverhä ltnissen unzufrieden mit den Mö glichkeiten des zivilgerichtlichen Rechtsschutzes, dies insbesondere in Bezug auf die Vollstreckung titulierter Ansprü che. Sie suchen daher nach individuellen Mitteln und Wegen, um ausstehende Leistungen einzutreiben , und zwar nicht erst in jü ngerer Zeit . Dabei wird hä ufig auf eine breite Ö ffentlichkeitswirkung abgestellt, wie etwa durch auffä llige Schwarze Mä nner oder Schwarze Schatten , die hartnä ckige Schuldner im Glä ubigerauftrag so lange verfolgen, bis die Schulden beglichen sind . Von 1992-1999 bedienten sich Glä ubiger u. u. auch eines RTL- Mahn-Man , dessen Bemü hungen um die Schuldbeitreibung im Fernsehen gezeigt wurden . In Anbetracht dieser Entwicklungen erscheint es konsequent, dass seit geraumer Zeit auch das Internet als ö ffentlichkeitswirksames Druckmittel gegen zahlungsunwillige Schuldner eingesetzt wird . Auf verschiedenen, hä ufig nicht sehr lange vorgehaltenen Internetseiten bieten kommerzielle Unternehmen Plattformen fü r Schuldnerverzeichnisse und schwarze Listen an. (. . .) Nach lfd. Nr. 1 Satz 2 der AGB der Betreiberin diente die Verö ffentlichung der Schuldnerdaten dazu, die Mä rkte transparenter zu machen und dadurch im Interesse aller Marktteilnehmer Fehlentwicklungen und Missbrä uchen entgegen zu wirken . Die Verö ffentlichungen sollten kostenpflichtig sein.
Eine gegen das Urteil des OLG Rostock erhobene Verfassungsbeschwerde ist vom BVerfG wegen fehlender Rechtswegerschö pfung als unzulä ssig zurü ckgewiesen worden . Seit Sommer 2001 wird die Internetseite nicht mehr betrieben; die Domain steht zum Verkauf .
Die zu analysierende Entscheidung hat grundsä tzlichen Charakter, weil sich das Gericht mit den und Spezifika des Mediums Internet hinsichtlich der Zulä ssigkeit von Selbsthilfemaß nahmen gegen sä umige Schuldner auseinandersetzen musste. Diese liegen insbesondere in der intensiven medialen Prangerwirkung des Internet begrü ndet . Im Folgenden setzt sich diese Seminararbeit mit den rechtlichen Rahmenbedingungen dergestaltiger anprangernder Publikationen auseinander. Die anstehenden Fragen sind nicht ganz neu , gewinnen indes stetig an Relevanz.