Die Anerkennung von Gesellschaften im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr
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Im Unterschied zur Niederlassungsfreiheit natürlicher Personen stößt die Freizügigkeit von Unternehmen auf rechtliche Grenzen, da sie aufgrund unterschiedlicher Gesellschaftsrechtssysteme keine einheitliche Rechtsgrundlage findet. Gegenstand vorliegenden Kommentars ist, das Niederlassungsrecht auf Ebene des Welthandelsrechts und des EG- Primärrrechts samt seiner Drittstaatsbezüge und rechtfertigbarer Ausnahmen sowie des EG- Sekundärrechts darzustellen; darüber hinaus werden mögliche Alternativen der Unternehmensgestaltung jenseits der Diskussion um die Rechtsformwahl behandelt. Weil sich die teilweise Liberalisierung des Weltwirtschaftsrechts - in jedem Falle jedoch die Interaktivität der Rechtssysteme - in unterschiedlicher Hinsicht niederschlägt, werden Charakteristika der Gesellschaften mit beschränkter Haftung inner- und außerhalb der EG im Anhang dargestellt. Rechtsstand ist der 01. 05. 2009.
Trygve Ben Holland, Prof. Dr. -iur. , LL. M. (EUR), University of New York in Tirana und Hochschulen Bremen; Ingo Osterloh, Dipl. -Steuerjurist (FH), Rechtsabteilung bei Voss Schnitger Steenken Bünger & Partner; Federico Wesselhoefft, Abogado, LL. M. (EMLE), freiberuflicher Jurist.
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