
Die Schuldrechtsmodernisierung 2002 führte außerdeliktische Schutzpflichten im BGB ein, um den Integritätsschutz auch im Vertragsrecht zu gewährleisten. Während der Reform bildete sich Widerstand gegen den Gesetzgeber. Die deutsche Entwicklungsgeschichte dient als Leitfaden für die Reform der Gehilfenhaftung im koreanischen Recht.
Die Vorschriften der
241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB wurden durch die Schuldrechtsmodernisierung 2002 hinzugefügt. Dabei handelt es sich um außerdeliktische Schutzpflichten. Das Vertragsrecht übernimmt den Integritätsschutz, der im Grunde durch das Deliktsrecht gewährleistet wird. Der außerdeliktische Integritätsschutz wird seit dem Linoleumrollen-Fall auch durch das Vertragsrecht gewährleistet. Ein Kernproblem war die Haftungslücke in der deliktischen Gehilfenhaftung nach
831 Abs. 1 S. 2 BGB; der Geschädigte wurde dadurch geschützt, dass das Reichsgericht eine vertragliche Haftung anwandte. Diese Arbeit befasst sich mit den Gründen hierfür und mit der dogmengeschichtlichen Entwicklung außerdeliktischer Schutzpflichten. Im Reformprozess wurde jedoch eine Oppositionsfront gegen den Gesetzgeber aufgebaut. Die deutsche dogmatische Entwicklungsgeschichte ist als Leitfaden für die Reform der deliktischen Gehilfenhaftung im koreanischen ZGB von Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis - Einleitung - A. Überblick über die Problematik der Schutzpflichten - B. Gang der Arbeit - 1. Teil. Grundlagen, Entstehung und Entwicklung der Schutzpflichten - A. Grundlagen der Schutzpflichten - B. Entstehung und Entwicklung der Schutzpflichten - C. Fazit - 2. Teil. Begründung einer vorvertraglichen Haftung wegen Schutzlücken des Deliktsrechts - A. Die Lehre von der culpa in contrahendo und ihre Entwicklung - B. Schutz der Integrität bei Vertragsverhandlungen in den Urteilen des Reichsgerichts - C. Legitimationsversuch außerdeliktischer Schutzpflichten in fingierten und faktischen Vertragsverhältnissen - 3. Teil. Die Legitimation der außerdeliktischen Schutzpflichten durch Vertrauen - A. Genese und politischer Kontext der Vertrauenshaftung - B. Dogmatik der Vertrauenshaftung - C. Rechtsgrundlagen für Schutzpflichten aus objektiv erkennbarem Vertrauen - D. Systematisierung der Vertrauenshaftung" im deutschen Privatrecht - E. Zuordnung der Schutzpflichten zur deliktischen Haftung - F. Verankerung der §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB in das neue Schuldrecht - 4. Teil. Deutsche dogmatische Entwicklungsgeschichte als Leitfaden für die Schuldrechtsreform im koreanischen ZGB? - A. Begriffe culpa in contrahendo" und Schutzpflichten" im KZGB - B. Bedarf an Reform der deliktischen Gehilfenhaftung im KZGB - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis
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