Hans Kelsen war einer der bedeutendsten Verfassungs- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts und Hauptvertreter der sogenannten »reinen Rechtslehre«.
In seinem Aufsatz »Was ist Gerechtigkeit? « von 1953 erörtert er die Frage nach Gerechtigkeit als Problem der Lösung von Interessen- und Wertkonflikten und der Rechtfertigung menschlichen Verhaltens: Absolute Gerechtigkeit, so Kelsen, kann es nicht geben, relative Gerechtigkeit aber führt immerhin zu Toleranz.