
30 Geschichten über die Menschenrechte
Beim »Zwergenweitwurf« kann man gegen Bezahlung kleinwüchsige Menschen auf eine Matte werfen. Ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde, befanden die Behörden. Doch dagegen klagten die Kleinwüchsigen, denn es war ihr Lebensunterhalt. Hatten sie recht? Angelika Nußberger zeigt an wahren Gerichtsfällen, was Menschenwürde, Meinungsfreiheit, das Recht auf Leben und Gleichbehandlung bedeuten und warum immer wieder neu über die Menschenrechte verhandelt werden muss.
Besprechung vom 04.02.2026
Hier fügt sich eine zitternde Kompassnadel nicht nur dem Magnetsturm
Menschenrechte schaffen Orientierung und erzeugen Wirbel, indem sie in der Diskussion bleiben: Wer das von Rotraut Susanne Berner illustrierte Buch von Angelika Nußberger aufschlägt, wird Grund finden, nicht alle Hoffnung fahren zu lassen.
Das kleine rote Menschlein trägt eine goldgelbe Krone. Etwas zu groß geraten, damit es noch hineinwachsen kann, je nach den Erfordernissen der Zeitläufte. Das Menschenkind, das da in zuversichtlicher Gelassenheit seinen Platz in der Welt gefunden hat, steht in einem genau abgezirkelten Kreis um die eigene Person. So markant hat die Illustratorin Rotraut Susanne Berner die Menschenwürde ins Bild gebracht, ganz am Anfang des wunderbaren kleinen Menschenrechtsbuchs für Leserinnen und Leser jeden Alters, das sie gemeinsam mit der Kölner Juraprofessorin Angelika Nußberger gestaltet hat ("Frei und gleich". Die Menschenrechte. Erzählt von Angelika Nußberger. Mit Bildern von Rotraut Susanne Berner. C. H. Beck, München 2024,. 144 S., geb., 24,- Euro).
Heute würde sie die Menschenwürde nicht mehr so zeichnen, sagte Berner, als die beiden Autorinnen im November 2025 im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ihr Buch vorstellten - im Gespräch mit Berliner Schülerinnen und Schülern und, später, mit Verantwortlichen aus schulischer und außerschulischer Menschenrechtsbildung. Ein orangerotes Männlein mit einer überdimensionalen Krone, das eine scharfe Grenze zieht zwischen sich und der Welt? "In Zeiten von 'No King'-Protesten gegen einen autoritären Präsidenten, der sich gern mit Krone präsentiert, passt das nicht mehr."
Aber es braucht eigentlich auch gar keinen Donald Trump, um die von Berner gewählte quasimonarchische Visualisierung der Menschenwürde infrage zu stellen. Diese geht zurück auf eine naturrechtliche Menschenrechtsbegründung, die sich bis ins Buch der Psalmen zurückverfolgen lässt und den Menschen ins Zentrum der Schöpfung stellt. Sollten in Zeiten einer planetaren Überlebenskrise nicht auch Tieren, Pflanzen und Flüssen eigene Rechte zuerkannt werden?
"Du hast ihn nur wenig geringer gemacht als Gott, / hast ihn mit Herrlichkeit und Ehre gekrönt", sagt der Beter seinem Herrn, in Vers sechs des achten Psalms. Je enger der Zusammenhang mit der Würde der Person sei, desto klarer gehöre auch die Position der menschlichen Person zum ordre public der Völkerrechtsordnung, schrieb 1976 der Heidelberger Völkerrechtler Hermann Mosler, im Januar 1959 als erster deutscher Richter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewählt und dort, zweimal durch Wiederwahl bestätigt, bis 1980 im Amt. Mit Angelika Nußbergers durch Rechte und Pflichten geprägter menschenrechtlicher Gemeinschaftskonzeption, von Rotraut Berner mit einer im und durch ein Netz gehaltenen Welt illustriert, hätte Mosler wohl viel anfangen können. Und mit ihrer Praxisorientierung.
Doch die von Mosler vorsichtig, von vielen seiner Nachfolger im Straßburger Richteramt dann deutlich entschiedener im Sinne des westlichen Liberalismus forcierte zentrale Stellung des Individuums im Völkerrecht ist unter Beschuss geraten, nicht erst in der Klimakrise. Kritische Gegenkonzepte gab es seit den Anfängen des Kalten Krieges, neuerdings formieren sich ein illiberaler Gemeinwohlkonstitutionalismus mit globalem Geltungsanspruch und autoritäre Nationalismen, die dann doch wieder viel mit aktuellen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten zu tun haben. Auch in Europa.
Feiern und Jubiläumskonferenzen zum fünfundsiebzigsten Jahrestag der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention am 4. November 1950 waren überschattet von der Sorge um die Zukunft des Straßburger Gerichtshofs. Neun Staats- und Regierungschefs hatten im vergangenen Mai in einem offenen Brief die Rechtsprechung des EGMR im Bereich der Menschenrechte von Geflüchteten und von straffällig gewordenen ausländischen Staatsangehörigen kritisiert. Der politische Entscheidungsspielraum der Konventionsstaaten werde übermäßig beschränkt. Bei einem informellen Ministertreffen am 10. Dezember 2025 forderten 27 der 46 Mitgliedstaaten des Europarats die Ausarbeitung einer politischen Erklärung, "in der die Verpflichtung bekräftigt wird, die wirksame Wahrnehmung der durch die Konvention garantierten Rechte und Freiheiten für alle Personen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten im Kontext der aktuellen Herausforderungen durch irreguläre Migration und durch die Situation von Ausländern, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, zu gewährleisten, wobei insbesondere die grundlegende Verantwortung der Regierungen für die Gewährleistung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Sicherheit gebührend zu berücksichtigen ist".
Werden damit Unabhängigkeit und Autorität des Gerichtshofs preisgegeben? Oder schützt solche politische Verständigung die institutionelle Legitimation eines Gerichts, dessen Bestand anderenfalls durch Nichtbeachtung seiner Entscheidungen bedroht wäre? Die Schlussfolgerungen der informellen Ministerkonferenz (die von Deutschland nicht mitgezeichnet wurden) müssten nicht als negatives Zeichen gewertet werden, schrieb Angelika Nußberger (selbst von 2011 bis 2019 Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und von 2017 bis 2019 dessen Vizepräsidentin) kürzlich in dieser Zeitung (F.A.Z. vom 18. Dezember 2025): Um das richtige Verständnis der Menschenrechte müsse immer neu gerungen werden.
Auch in ihrem Menschenrechtsbilderbuch ist die Entwicklung der Menschenrechte keine Fortschrittsgeschichte, sondern ein offener Prozess politischer Aushandlung, in dem die Diskussion wie das Nachdenken immer weiter geht. Der Begriff des "living instrument", mit der die Straßburger Richter 1978 im Fall Tyrer den evolutiven Charakter der Konvention beschrieben, kommt nicht vor - obwohl dem Fall selbst ein eigenes kurzes Kapitel gewidmet ist. "Einigkeit besteht darüber, dass die Menschenrechte ein Kompass sind, der Orientierung bietet. Aber es ist ein Kompass mit einer schwankenden Nadel, der immer wieder neu justiert werden muss." Es könne sein, dass einmal getroffene Festlegungen später geändert werden müssten, weil sie nicht mehr in die Zeit passten. "Darum kommt es nicht nur darauf an, was die Menschenrechte sagen und wie die Gerichte sie im Einzelfall verstehen, sondern auch darauf, was jeder und jede Einzelne für richtig hält."
Die meisten der in Worten und Bildern prägnant erzählten Fallgeschichten des Buches stammen aus den Gerichtsakten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Da dieser für Angelika Nußberger (wie für die meisten Gelehrten) das wichtigste Menschenrechtsgericht weltweit ist, ist ihr Menschenrechtsbuch eigentlich ein Buch über die EMRK (weswegen es überrascht, dass der Verlag im Anhang nur den Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte abgedruckt hat). Viele der vorgestellten Fälle hat Angelika Nußberger selbst mitentschieden. "Sie zeigen, wie schwierig es ist, in einzelnen Fällen gerecht zu entscheiden. Denn es geht dabei um die großen Fragen unserer Zeit - Gleichberechtigung, Klimaschutz, Flucht, Krieg und Frieden, Terrorismus und Versöhnung, Toleranz und Solidarität, das Leben in einer Welt mit einer ungewissen Zukunft." Das Spaghettimonster kommt vor, die Aktivistinnen von Pussy Riot und der Dissident Alexei Nawalny, Caroline von Hannover und eine ukrainische Leihmutter, Thomas Buergenthal und Immanuel Kant, Gefangene und Geflüchtete.
Wenn auf zwei Seiten konzis die Geschichte der Jurastudentin erzählt wird, die sich gegen das französische Burkaverbot in Straßburg erfolglos auf ihre Religionsfreiheit berief - dann scheint zwischen den Zeilen (wie durch den von Rotraut Berner gezeichneten Vorhang) die Position der Richterin Nußberger durch, die im Anhang der mit 15:2 Stimmen ergangenen Entscheidung der Großen Kammer in einem mit ihrer schwedischen Kollegin Helena Jäderblom verfassten Sondervotum darlegte, warum sie das Burkaverbot für konventionswidrig hielt (S.A.S. gegen Frankreich, 1. Juli 2014). Das Recht auf Wahrheit, das die Nachkommen von Opfern des Massakers von Katyn vergeblich in Straßburg einforderten, hätte Nußberger ihnen gern zuerkannt - und sie kann ihren Lesern doch nachvollziehbar vermitteln, warum die Gerechtigkeit hier temporale Grenzen hatte.
Es ist eine Stärke dieses kleinen Buches, dass der Leserin darin keine herkulische Super-Richterin entgegentritt, die anekdotisch aus dem Nähkästchen plaudert und retrospektiv "ihre" Entscheidungen rechtfertigt und glorifiziert. Stattdessen erschließt sich subtil ein Verständnis kollegialen Entscheidens, das Richterinnen und Richter als Akteure eines fortlaufenden politischen Prozesses versteht, in dem Menschenrechte als "Kitt der modernen Gesellschaften" dienen: "In Europa sind es die Gerichte, die am Ende auf die schwierigen Fragen Antworten geben müssen, die kleinen Amtsgerichte in Freising oder Tromsø ebenso wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Aber auch wenn ihre Entscheidungen endgültig sind, so können sie doch nicht die Diskussion darüber beenden, was gerecht ist und was ungerecht."
Beim Buchgespräch in Berlin diskutierten Schülerinnen und Schüler differenziert und abgewogen über Religionsfreiheit und Ehrenschutz, Frauen im Richteramt und über das Recht, Rechte zu haben. Angesichts populistischer Propaganda und nationalistischer Delegitimierung, von Aktivismusvorwürfen und schwindendem öffentlichen Vertrauen in Gerichte und Wissenschaft sind solche Gespräche über Möglichkeiten und Grenzen des Rechts vielleicht fruchtbarer als die vielerorts vorangetriebene offensive "Gerichtskommunikation", mit der man sich in Straßburg und San José aktiv Desinformationskampagnen entgegenstellt, welche die Rechtsprechung der Menschenrechtsgerichte gezielt verzerrt darstellen und politisch skandalisieren. Wie das Völkerrecht insgesamt stehen auch die Menschenrechte global auf dem Prüfstand, werden reinterpretiert und "zurückgestutzt", umgedeutet und vereinnahmt.
Das gilt nicht nur in Europa. Die "rastlose Aktivität" (Nußberger) zum Schutz der Menschenrechte, in der die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die Unterzeichnung der EMRK einen Anfangspunkt markieren, ist nicht nur, wie es im Vorwort heißt, zu einem "Stillstand" gekommen, es zeichnen sich auch Gegenbewegungen ab, die auf die Abwicklung erreichter Standards und Institutionen zielen - und Richter und deren Familien persönlich angreifen. Bei einer Berliner Konferenz, die den Blick auf die Interaktionen des Straßburger Systems mit anderen internationalen, regionalen und nationalen Systemen des Menschenrechtsschutzes lenkte, konnten die Präsidentin des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Nancy Hernández López, und der Präsident des Afrikanischen Gerichtshofs für die Rechte der Menschen und Völker, Modibo Sacko, davon unlängst eindrücklich berichten.
Bei Nußberger und Berner wird die Entwicklung des internationalen und regionalen Menschenrechtsschutzes als eine Art "Systemwettbewerb" dargestellt, in dem Universalität auf Kosten regionaler kultureller Differenzen auf der Strecke blieb. Der dialogische Lern- und Austauschprozess regionaler Menschenrechtsgerichte, den Hernández López in Berlin für die vergangenen Jahrzehnte nachzeichnete und für die Zukunft anregte, kommt nicht vor. Und entspricht doch dem pluralistischen Ansatz, mit dem der Internationale Gerichtshof in seinem Klimagutachten vom Juli 2025 den unterschiedlichen interpretativen Herangehensweisen dieser Gerichte im Umgang mit "einem existentiellen Problem von planetaren Proportionen" Raum gibt.
Das Urteil zugunsten der Schweizer "KlimaSeniorinnen", mit dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2024 erstmals eine menschenrechtliche Verpflichtung zum Klimaschutz anerkannte, wird von Nußberger zurückhaltend resümiert. Den Klimawandel werde es kaum anhalten können, es sei ein "Weckruf". Das aber ist schon eine Menge. Die Europäische Menschenrechtskonvention bleibt, wie einer ihrer Gründerväter, der frühere französische Justizminister Pierre-Henri Teitgen, 1950 formulierte, "das Gewissen, das wir alle nötig haben". Und hoffentlich auch ein Bollwerk gegen das neuerliche Abrutschen in totalitäre Systeme, wie es Teitgen damals vorschwebte. Ein lebendiges gemeineuropäisches Verfassungsinstrument, das immer wieder neu gelesen, bedacht und diskutiert werden muss. Das ungemein fantasievoll und dabei immer treffend illustrierte Buch von Angelika Nußberger und Rotraut Susanne Bernerregt dazu an. ALEXANDRA KEMMERER
Alle Rechte vorbehalten. © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt am Main.Es wurden noch keine Bewertungen abgegeben. Schreiben Sie die erste Bewertung zu "Frei und gleich - Die Menschenrechte" und helfen Sie damit anderen bei der Kaufentscheidung.