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available from Wikipedia or other free sources online. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bildet die Spitze der
Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland Bayern. Anders als in den
meisten Bundesländern heißt die verwaltungsgerichtliche Mittelinstanz in
Bayern nicht Oberverwaltungsgericht (Abkürzung OVG). Vielmehr hat Bayern
nach Art. 1 I S. 1 BayAGVwGO von der in § 184 VwGO vorgesehenen
Möglichkeit Gebrauch gemacht, die historische Bezeichnung
Verwaltungsgerichtshof (abgekürzt VGH) beizubehalten.