Traditionell ist es die öffentliche Person, die sich um den Aufbau ihrer eigenen Infrastruktur kümmert, deren Finanzierung. Aufgrund von Haushaltszwängen muss jedoch häufig auf eine private Finanzierung zurückgegriffen werden. In diesem Sinne nimmt der Privatsektor bei der Durchführung öffentlicher Projekte eine zentrale Rolle ein. So hat sich auf doktrinärer Ebene ein Vertragstyp entwickelt: Verwaltungsverträge mit privater (Vor-)Finanzierung. Diese Form der Partnerschaft wird zwar als Lösung für die Diskrepanz zwischen der Notwendigkeit, öffentliche Projekte zu entwickeln, und dem Defizit der öffentlichen Finanzen gesehen, ihre Umsetzung ist jedoch nicht eindeutig. In der Tat wirft diese Verbindung zwischen öffentlichem und privatem Sektor mehrere wichtige Fragen auf, zu denen die Stabilität des Vertrags und insbesondere der Schutz der privaten Akteure vor Risiken, die die Durchführung des Projekts verhindern könnten, gehören. Daher wollen wir im Rahmen unserer Masterarbeit eine Studie zum Thema Risiko durchführen, genauer gesagt zum Schutz des Vertragspartners vor Risiken in privat (vor-)finanzierten Verwaltungsverträgen.