Bitte beachten Sie, dass dieser Titel überwiegend aus Inhalten besteht,
die im Internet kostenlos erhältlich sind (z.B. aus der
Wikipedia-Enzyklopädie). Als Berliner Testament bezeichnet man im
deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder
Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen
und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an
einen Dritten fallen soll. Zweck des Berliner Testaments ist es,
sicherzustellen, dass dem überlebenden Ehepartner der Nachlass des
verstorbenen Ehepartners alleine zufällt.