Zunehmend wird von Urhebern verlangt, Nutzungen ihrer Werke aktiv zu widersprechen. Darius Rostam untersucht bestehende Anwendungsfälle solcher Handlungslasten des Urhebers und entwickelt einen kontextneutralen Maßstab ihrer Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit.
Der Normalfall des Urheberrechts ist die Ausschließlichkeit. Grundsätzlich ist die Nutzung von Werken verboten, außer der Urheber erlaubt sie. Es liegt deshalb am Nutzer, eine Erlaubnis einzuholen. In jüngerer Zeit lassen sich allerdings Tendenzen feststellen, die von diesem Grundsatz abweichen. Nutzungen sind demnach erlaubt, außer der Urheber verbietet sie. Urheber tragen folglich die Last, Nutzungen aktiv zu untersagen. Darius Rostam untersucht Anwendungsfälle solcher Handlungslasten des Urhebers, legt ihre Grundstruktur offen und entwickelt eine kontextneutrale Dogmatik der Rechtsfigur der Handlungslast im Urheberrecht. Unter Zuhilfenahme der ökonomischen Analyse des Rechts und Methoden einer soziologischen Jurisprudenz ergibt sich ein allgemeiner Maßstab für die Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit von Handlungslasten des Urhebers.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Gegenstand der Untersuchung
II. Forschungsstand
III. Gang der Darstellung und Methode
B. Handlungslasten im Recht
I. Zivilverfahrensrecht
II. Materielles Zivilrecht
III. Ausschließlichkeitsrechte
C. Handlungslasten des Urhebers
I. Normativer Normalfall
II. Definition
III. Anwendungsfälle
D. Analyse der Anwendungsfälle
I. Entstehungsumstände
II. Voraussetzungen
III. Rechtsfolgen
IV. Funktionen
V. Vereinbarkeit mit internationalem Urheberrecht
VI. Maßstab für Handlungslasten des Urhebers
E. Gesamtergebnis