Das Urheberrecht kennt keinen Schutz von Motiven. Als künstlerische Grundbausteine müssen fotografische Motive - aber auch solche der Musik und der Literatur - allen Künstlern zur freien Verfügung stehen. Tobias R. Lantwin stellt die Grundlagen dieses sog. Motivschutzgrundsatzes dar und untersucht die Maßgaben für dessen praktische Anwendung.
Does copyright prevent two photographers from taking pictures of the same subject? The notion that such 'motifs' are not protectible is a well-established principle under copyright law. A rule regularly applied only to photographic works thus far, this concept expresses a fundamental idea that extends to all other forms of art and their motifs as well. Verbietet das Urheberrecht zwei Fotografen, dasselbe Motiv zu fotografieren? Zwei Musikerinnen, dieselbe kurze Tonfolge zu verwenden? Zwei Autoren, denselben Handlungsansatz zu verarbeiten? Dass dem Urheberrecht ein derartiger "Motivschutz" fremd ist, gilt als gefestigter Grundsatz. Motive sind Teil der künstlerischen Grundbausteine und müssen zur Wahrung des künstlerischen Freiraums frei verfügbar bleiben. Bislang erfährt der Grundsatz des Motivschutzes im Wesentlichen nur bei fotografischen Werken eine nennenswerte Aufmerksamkeit. Tobias R. Lantwin zeigt, dass der Motivschutzgedanke bei allen weiteren Werkarten gleichermaßen Anwendung finden muss. Als Beleg dieser werkartübergreifenden Bedeutung des Motivschutzes erörtert er dessen Grundlagen und beleuchtet typische Fallgruppen in den Werkarten der Fotografie, der Musik und der Literatur mit dem Ziel, handhabbare Kriterien für die praktische Anwendung zu entwickeln.
Inhaltsverzeichnis
Einführung: Das Urheberrecht als Balanceakt zwischen Monopolisierung und Schaffensfreiheit
1. Kapitel: Der Begriff des Motivs
§ 1 Die Bedeutungsrichtungen des Motivbegriffs
§ 2 Die Etymologie des Motivbegriffs
§ 3 Begriffsverständnisse in der geisteswissenschaftlichen Motivforschung
§ 4 Ergebnisse der geisteswissenschaftlichen Erörterung
2. Kapitel: Die Grundlagen des urheberrechtlichen Motivschutzes und Vorgaben des höherrangigen Rechts
§ 5 Ausgangspunkt: Grundlegender Kerngehalt des urheberrechtlichen Motivschutzes
§ 6 Die Wurzeln des urheberrechtlichen Motivschutzes
§ 7 Die Schutzlosigkeit abstrakter Werkeigenschaften als Grundgedanke
§ 8 Verfassungsrechtliche Grundlagen des Motivschutzes
§ 9 Völkervertragliche Grundlagen des Motivschutzes
§ 10 Grundlagen des Motivschutzes im europäischen Sekundärrecht und in der Judikatur des EuGH
§ 11 Ergebnisse des zweiten Kapitels
3. Kapitel: Einfachgesetzliche Grundlagen des Motivschutzes im deutschen Urheberrecht
§ 12 Funktionstheoretische und legitimationsbegründende Betrachtungen des deutschen Urheberrechts
§ 13 Der Schutz urheberrechtlicher Werke gemäß § 2 Abs. 2 UrhG
§ 14 Die Verwertungs- und Ausschließlichkeitsrechte und das System der abhängigen Schöpfungen
§ 15 Rechtstheoretische Grundfragen des Motivschutzes
§ 16 Funktionsorientierte Präzisierungen des Motivbegriffs
§ 17 Der Grundsatz des Motivschutzes als Ausdruck einer Interessenabwägung
§ 18 Ergebnisse des dritten Kapitels
4. Kapitel: Besonderheiten der Anwendung des Motivschutzgrundsatzes im Rahmen der verschiedenen urheberrechtlichen Werkarten
§ 19 Vorüberlegungen zur Allgemeingültigkeit des Motivschutzgedankens
§ 20 Der Motivschutz im Rahmen von Lichtbildwerken und Lichtbildern
§ 21 Der Motivschutz im Rahmen von Werken der Musik
§ 22 Der Motivschutz im Rahmen von Sprachwerken
§ 23 Exkurs: Der Motivschutz im Rahmen von Werken der bildenden Kunst und der Filmkunst
§ 24 Ergebnisse des vierten Kapitels
5. Kapitel: Lehren für das Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht
§ 25 Lehren für das Immaterialgüterrecht im Allgemeinen
§ 26 Lehren für das Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht im Besonderen
§ 27 Ergebnisse des fünften Kapitels
Ergebnisse in Thesen