Späteres Recht geht vor, bestimmt der Posterioritätsgrundsatz (lex posterior derogat legi priori) zur Lösung von Normenkollisionen nach dem Kriterium der Zeit. Dieser Derogationsgrundsatz, dessen Wurzeln bereits im römischen Recht zu finden sind, prägte und prägt nicht nur die deutsche Rechtsordnung über Zeiten hinweg und offenbart sich in vielfältigen Erscheinungsformen. Eine Beschränkung allein auf methodische Aspekte greift bei der Betrachtung des Posterioritätsgrundsatzes zu kurz und wird seiner nahezu universellen Dimension nicht gerecht.
Die Arbeit fragt - den Posterioritätsgrundsatz als ungeschriebenes Verfassungsrecht ausweisend -, auch nach seiner grundgesetzlichen Verortung. Die Änderungsoffenheit der Rechtsordnung erweist sich dabei als die entscheidende demokratische Legitimation im dialektischen Spannungsfeld von Kontinuität und Flexibilität staatlichen Handelns.
Inhaltsverzeichnis
I. Zum Posterioritätsgrundsatz
Einführung Posterioritätsgrundsatz in der Rechtsgeschichte Posterioritätsgrundsatz in der Rechtstheorie Posterioritätsgrundsatz und verschiedene (Teil-)Rechtsordnungen Posterioritätsgrundsatz in verschiedenen ausländischen Rechtskreisen Posterioritätsgrundsatz und die Vielgestaltigkeit der Derogationsgrundsätze Posterioritätsgrundsatz und Staatsgewalten Instrumente der formellen Derogation
II. Posterioritätsgrundsatz und Verfassungsrecht
Demokratische Legitimation des Posterioritätsgrundsatzes Posterioritätsgrundsatz und Grundgesetz Folgen der Einordnung des Posterioritätsgrundsatzes als materielles Verfassungsrecht Zur Dialektik des Posterioritätsgrundsatzes Ausblick