Die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) trat am 8. Oktober 2004 in Kraft. Im Dezember 2004 wurde das Ausführungsgesetz vom deutschen Gesetzgeber verabschiedet. Die Verordnung ist jedoch weit davon entfernt, ein vollständiges Gesellschaftsstatut zu sein. So sind auch die Auflösung, Liquidation und Insolvenz der SE mit einer Ausnahme Gegenstand einer umfassenden Verweisung auf das Recht des Sitzstaates. Die Verknüpfung der Vorschriften des europäischen Gesetzgebers mit den nationalen Gesetzen führt zu einer Vielzahl von Rechtsproblemen. Die Arbeit zeigt diese Probleme für die Bereiche Auflösung, Liquidation und Insolvenz der SE auf und arbeitet das ergänzend anwendbare Recht heraus.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Anwendbares Recht - Auflösung einer SE (Auflösungstatbestände, Publizität, Rechtsfolgen) - Liquidation einer SE (Liquidatoren und deren Pflichten, Beendigung, Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft, Nachtragsliquidation) - Insolvenz einer SE (Internationale Zuständigkeit, Verfahrenseröffnung [Haupt- und Parallelverfahren], Haftung der Organe).