Zur Legitimitäts- und Legitimationskontrolle des EU-Kartellverfahrens werden die Rechtsnatur der Kartellbuße und die Unternehmereigenschaft der Sanktionsadressaten als Legitimationsbasis der Strafverfahrensrechtsreduktion im EU-Kartellverfahren untersucht. Legitimationsmaßstab ist eine gemeinsame Verfassungsüberlieferung der EU-Mitgliedstaaten, die aus dem strukturell-funktionalen Rechtsvergleich der Unternehmens- und Verbandssanktionsverfahren, insbesondere des nemo-tenetur-Grundsatzes, folgt.
Das EU-Kartellverfahren hat ein Legitimitätsdefizit. Dies wird aufgrund der inzwischen milliardenschweren Kartellsanktionen behauptet. Zur Überprüfung dieser These wird eine Legitimitäts- und Legitimationskontrolle des Eingriffs- und Verteidigungsregimes des EU-Kartellverfahrens vorgenommen. Untersucht werden die Rechtsnatur der Kartellbuße und die Unternehmereigenschaft der Sanktionsadressaten als Legitimationsbasis der Reduktion strafrechtlicher Verfahrensrechte im EU-Kartellverfahren. Der Legitimationsmaßstab hierzu wird aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen aller EU-Mitgliedstaaten entwickelt - anhand eines strukturell-funktionalen Rechtsvergleichs der Ermittlungs- und Verteidigungsrechte der Unternehmens- und Verbandssanktionsverfahren, insbesondere des nemo-tenetur-Grundsatzes. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass die Reduktion strafrechtlicher Verfahrensrechte de lege lata nicht legitim ist und das EU-Kartellverfahren ein Legitimitätsdefizit aufweist.