Wie die Individuen einer zivilen und politischen Gesellschaft sind auch die Kö rperschaften der internationalen Gesellschaft darauf angewiesen, dass ihre Beziehungen durch das Recht geregelt werden. Was bis zum 18. Jahrhundert als "Vö lkerrecht" bezeichnet wurde, wurde durch eine semantische Verschiebung zum "Vö lkerrecht". Das Vö lkerrecht, das manchmal an die Stelle des "Rechts der Staaten" oder des "Rechts der Nationen" tritt, ist die Gesamtheit der Rechtsregeln, die fü r die Subjekte der internationalen Gesellschaft gelten, insbesondere fü r Staaten, bestimmte NGOs, multinationale Unternehmen und in Ausnahmefä llen auch fü r Einzelpersonen. Das Vö lkerrecht wurde im 20. Jahrhundert mit der Grü ndung der Vereinten Nationen fast unumgä nglich. Die Charta von San Francisco und die daraus abgeleiteten Grundsä tze legten den Grundstein fü r eine "neue internationale Ordnung". Eines dieser Prinzipien ist die Nichteinmischung, und dieses Prinzip ist die logische Folge der souverä nen Gleichheit der Staaten. Im Gegensatz zum Scheitern des Vö lkerbunds und seiner Grundsä tze sind die Grundsä tze der Vereinten Nationen heute nahezu universell gü ltig. Die Feststellung ist, dass "die Beziehungen zwischen den Staaten nicht mehr durch die Macht, ü ber die sie verfü gen, sondern durch das Recht geregelt werden" .