"Alles in allem, ein nicht nur interessantes Werk, sondern vor allem auch ein notwendiges Werk, das eine wesentliche Bereicherung des Schrifttums zum Verwaltungsrecht darstellt, was man von nur sehr wenigen Arbeiten sonst sagen kann. Man kann den Autor, aber auch die Dogmatik des Verwaltungsrechts und nicht zuletzt auch die Praxis dazu nur beglückwünschen." Prof. Dr. Ferdinand O. Kopp, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 21/1995
"[...] So sind hier in der Auseinandersetzung mit Schrifttum und Rechtsprechung gewonnene Entscheidungen zum drittschützenden Gehalt verwaltungsrechtlicher Regelungen versammelt - eine Fundgrube auch für den Praktiker im verwaltungsgerichtlichen Prozeß. Die Arbeit bietet reichhaltige dogmatische Erträge zu vielfältigen Einzelproblemen, die ihre Gemeinsamkeit in der Struktur ihrer Multipolarität zwischen Verwaltung und mehreren Privaten besitzen." Prof. Dr. Gerhard Robbers, in: DÖV, 18/1994