In Deutschland gibt es etwa 500. 000 Personengesellschaften, wobei die GmbH & Co. KG besonders im Mittelstand beliebt ist. Personengesellschaften können in Kombination mit weiteren Personen- oder Kapitalgesellschaften so flexibel ausgestaltet werden, dass unterschiedliche Eigentumsverhältnisse an einzelnen Gesellschaften abgebildet werden können. Auch kann je nach Ausgestaltung die Haftung einzelner Gesellschafter begrenzt werden. Steuerlich können Verluste nur bis zur Höhe der Einlage oder Außenhaftung geltend gemacht werden. Die rechtlichen Regelungen, insbesondere zur Verlustnutzung in Konzernen und bei Umstrukturierungen, sind komplex und unterliegen ständiger Rechtsprechungsänderung. Die Autoren erläutern die gesetzlichen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere die Verlustausgleichsbeschränkungen nach
15a, 15b EStG und den Verlustabzug nach
10a GewStG. Sie geben zudem Hinweise zur steueroptimalen Verlustnutzung und behandeln das Optionsmodell nach KöMoG.
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