Christian Hillgruber studierte Jura in Köln. Er promovierte 1991 an der Universität Köln, die Zweite Juristische Staatsprüfung erfolgte 1992. Er war u. a. wiss. Mitarbeiter am BVerfG. 1997 habilitierte er sich in Köln. Danach erlangte er eine Professur für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg (1997/98). Es folgte ein Wechsel auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Erlangen-Nürnberg (1998 bis 2002). Seit 2002 ist er Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, seit 2016 zudem Direktor des dortigen Instituts für Kirchenrecht. Hillgruber ist seit 2006 stellv. Mitglied des VerfGH NRW.
Axel Vulpius, 1926 2023, studierte ab 1947 Rechtswissenschaften an den Universitäten in Ost-Berlin, Freiburg und Bonn. Nach seiner Promotion bei Wilhelm Grewe wurde er Bundesbeamter, zunächst im Bundesministerium des Innern, von 1969 bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1991 im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft. Danach war Axel Vulpius fünf Jahre lang beratend in Kirchenangelegenheiten für das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Für dieses Ministerium handelte er die Staatskirchenverträge mit den sechs Evangelischen Kirchen in Sachsen-Anhalt, mit der Katholischen Kirche und mit der Jüdischen Gemeinde aus.