Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die EU neue Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen, die jedoch nicht allumfassend ist. Dies zeigt sich in der Debatte über die EU-Handelsabkommen mit Kanada und den USA. Aufgrund dessen müssen die internationalen EU-Handels- und Investitionsschutzabkommen als gemischte Abkommen abgeschlossen werden.
Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die Europäische Union neue Kompetenzen für ausländische Direktinvestitionen. Allerdings ließ der Lissaboner Vertrag die Reichweite dieser Zuständigkeit weitgehend offen. Es herrscht immer noch Uneinigkeit darüber, ob die neue Unionskompetenz allumfassend ist. Dies zeigt sich vor allem in der rechtlichen aber auch politischen Debatte über die EU-Handelsabkommen mit Kanada und den USA. Um mögliche Kompetenzbeschränkungen offenzulegen, wendet die Autorin die grammatikalische, systematische, teleologische und historische Auslegungsmethode an. Sie stellt fest, dass obwohl der Wortlaut des Artikels 207 Absatz 1 der Union eine alleinige Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen einräumt, nicht alle Aspekte dieses Politikbereichs von seinem Regelungsbereich erfasst werden. Aufgrund der nicht allumfassenden Kompetenz ist die Beteiligung der Mitgliedstaaten beim Abschluss internationaler Investitionsschutzabkommen notwendig.
Inhaltsverzeichnis
Die Reichweite der Kompetenz der EU bei Direktinvestitionen nach dem Vertrag von Lissabon Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) Das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) Die Zukunft der mitgliedstaatlichen BIT s nach der Kompetenzübertragung an die EU Intra-EU-BIT s
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