Die Autorin untersucht die polizei- und strafrechtlichen Rahmenbedingungen für den polizeilichen Einsatz von Bodycams. Dabei analysiert sie, ob ein solcher Einsatz auf bereits vorhandene bundes- und landesrechtliche Vorschriften gestützt werden kann, und erarbeitet einen Regelungsvorschlag für den Einsatz von Bodycams in Bayern (Art. 32a BayPAG-E).
Im Fokus der Untersuchung stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Bodycams durch Polizeibeamte. Die Autorin analysiert, ob bereits bundes- oder landesrechtliche gesetzliche Bestimmungen vorhanden sind, auf die ein solcher Einsatz gestützt werden kann. Sie wertet die in jüngerer Zeit geschaffenen speziellen Vorschriften in Hessen, Rheinland-Pfalz, Hamburg sowie im Saarland kritisch aus und erarbeitet einen Regelungsvorschlag für den Einsatz von Bodycams in Bayern.
Da Bodycams der Eigensicherung von Polizeibeamten vor gewalttätigen Übergriffen dienen, steht im Rahmen der kriminologischen Analyse die Gewalt gegen Polizeibeamte im Vordergrund. Diskutiert wird der Einsatz von Bodycams aber auch im Kontext der Dokumentation von Gewalt durch Polizeibeamte.
Abschließend betrachtet die Autorin Maßnahmen der Videoüberwachung und die Dokumentation des Einsatzes von Gewalt durch Polizeibeamte aus menschenrechtlicher Perspektive.
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