Die Insiderverbote der Marktmissbrauchsverordnung richten sich nicht nur an natürliche, sondern auch an juristische Personen. Juristische Personen können als solche jedoch weder tatsächlich handeln noch wissen. Für die Verwirklichung der Verbotstatbestände muss ihnen das tatbestandlich erfasste Verhalten und Wissen vielmehr zugerechnet werden. Der Autor entwickelt für die Insiderverbotstatbestände ein Zurechnungskonzept auf unionsrechtlicher Grundlage.
»Violations of the Insider Prohibitions by Legal Persons«: The insider prohibitions in the Market Abuse Regulation apply not only to natural persons but also to legal persons. However, legal persons cannot act or possess knowledge themselves. For the prohibitions to apply, the conduct and knowledge that falls within their sphere must therefore be attributed to them. The author develops a concept of attribution for the insider prohibitions based autonomously on EU law. Die verordnungsrechtlichen Insiderverbote der Marktmissbrauchsverordnung richten sich nicht nur an natürliche, sondern auch an juristische Personen. Juristische Personen können als solche jedoch weder tatsächlich handeln noch wissen. Für die Verwirklichung der Verbotstatbestände muss ihnen das tatbestandlich erfasste Verhalten und Wissen vielmehr zugerechnet werden. Der Autor entwickelt für die Insiderverbotstatbestände ein Zurechnungskonzept auf unionsrechtlicher Grundlage. Ihn leitet dabei die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Verhaltens- und Wissenszurechnung. Ausgangspunkt von Reichweite und Inhalt der Zurechnung ist die Bestimmung des unionsrechtlichen Zurechnungsgrundes. Diesen sieht der Autor in der positiven Entscheidung der jeweiligen juristischen Person für ein arbeitsteiliges Vorgehen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl für die Zurechnung von Verhalten als auch von Wissen jeweils einheitliche Grundsätze der Zurechnung zu juristischen Personen im Rahmen der Insiderverbote Anwendung finden. Dissertationsschrift
Inhaltsverzeichnis
1. Rechtfertigung der Insiderverbote
Rechtfertigung des Art. 14 lit. a) MAR Rechtfertigung von Art. 14 lit. b) und c) MAR
2. Rechtsfolgenbetrachtung
Verwaltungsrechtliche Rechtsfolgen Strafrechtliche Rechtsfolgen Zivilrechtliche Rechtsfolgen und das private enforcement
3. Die Insiderverbote
Insiderinformation Insiderhandelsverbot, Art. 14 lit. a), Art. 8 Abs. 1 MAR Widerlegung der Nutzungsvermutung im Besonderen Empfehlungs- und Verleitungsverbot, Art. 14 lit. b), Art. 8 Abs. 2 MAR Verbot der Nutzung von Empfehlungen und Verleitungen, Art. 14 lit. a), Art. 8 Abs. 3 MAR Offenlegungsverbot, Art. 14 lit c), Art. 10 Abs. 1 MAR Verbot der Offenlegung von Empfehlungen und Verleitungen, Art. 14 lit. c), Art. 10 Abs. 2 MAR Allgemeine Bereichsausnahmen, Art. 5 und 6 MAR
4. Juristische Personen als (Insider-)Verbotsadressaten und die Zurechnung
Unionsrechtlich-autonome Zurechnung Zurechnungsgrund
5. Zurechnung von Verhalten zu juristischen Personen
Zurechnungssubjekte bei der Verhaltenszurechnung Zurechenbare Verhaltensweisen Kasuistik Abmilderung der Risiken für juristische Personen auf Rechtsfolgenseite
6. Zurechnung von Wissen zu juristischen Personen
Unabhängigkeit der Wissenszurechnung von Art. 17 MAR Insiderverbotsrechtlich relevantes Wissen Wissenszurechnung und Wissenszusammenrechnung Zurechnung von privatem Wissen Zeitliche Dimension der Wissenszurechnung