Die KZ-Aufseherin Greta Bösel wurde am 3. Februar 1947 im ersten Ravensbrück-Prozess von einem britischen Militärgericht zum Tode verurteilt. Anhand der Prozessakten wird ihr Fall in dieser Untersuchung dargestellt und analysiert. In dem Versuch, ihr ein besonders brutales Vorgehen und eigenständiges Handeln nachzuweisen, ordnete die Anklage Greta Bösel in die Reihe der "brutal types of women" ein, für die das stereotype Bild der "KZ-Bestien" konstruiert wurde. Greta Bösel bekannte sich nicht schuldig und entwarf das Bild der machtlosen und unwissenden Frau. Ihre Aussagen können durch die Gegenüberstellung mit denen der Zeuginnen und den Forschungsergebnissen als Schuldabwehrstrategien entlarvt werden. Diese Arbeit stellt einen methodisch und inhaltlich innovativen Beitrag zur noch unzulänglich untersuchten NS-Täterschaft von Frauen dar.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Eine Hauptkriegsverbrecherin wird angeklagt - Greta Bösel und die alliierte Verfolgung von NS-Verbrechen - Zur Täterschaft Greta Bösels: Darstellung und Prüfung der Aussagen - Strategien der Be- und Entschuldigung Greta Bösels im ersten Ravensbrück-Prozess.