Auch nach der Sachverständigenreform von 2016 bestehen weiterhin Schwachstellen in der familienpsychologischen Gutachtenpraxis. Basierend auf aktueller Rechtsprechung, sozialwissenschaftlichen und psychologischen Erkenntnissen werden Verbesserungsvorschläge von der Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens bis zu dessen Verwertung entwickelt.
In jüngerer Zeit gerieten familienpsychologische Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen zunehmend in Kritik. Aufgrund des besonderen Stellenwertes von Gutachten für den Verfahrensausgang sind Mängel bei deren Erstellung und Verwertung unbedingt zu vermeiden. Es existieren nur wenige gesetzliche Regelungen, die die Gutachtenqualität nicht hinreichend sichern können. Dem Missstand nahm sich der Gesetzgeber mit der Reform des Sachverständigenrechts 2016 an. Unter Berücksichtigung hierzu ergangener Rechtsprechung und aktueller sozialwissenschaftlicher wie psychologischer Erkenntnisse ermittelt die Autorin die immer noch bestehenden Schwachstellen in der Gutachtenpraxis und entwickelt Verbesserungsvorschläge von der Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens bis zu dessen Verwertung.
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