Seit jeher wird seitens der Arbeitgeber gefordert, den Wegeunfall aus der Unfallversicherung auszugliedern. Im Steuerrecht scheiterte der Versuch, die Arbeitswege der Privatsphäre zuzuordnen das Werkstorprinzip war verfassungswidrig. Der Autor stellt dar, warum Reformbedarf besteht und die Verfassungswidrigkeit einer Reform nicht entgegensteht.
Seit jeher wird von Arbeitgeberseite gefordert, den Wegeunfall aus der gesetzlichen Unfallversicherung auszugliedern. Die Unternehmer tragen mit ihren Beiträgen das Risiko der Arbeitswege von Arbeitnehmern, obwohl diese dem Einfluss der Unternehmer weitgehend entzogen sind. Durch Einführung des Werkstorprinzips im Steuerrecht wird diese Ansicht bekräftigt. Die Entfernungspauschale wurde abgeschafft und die Arbeitswege der Privatsphäre zugeordnet. Das Werkstorprinzip wurde jedoch für verfassungswidrig erklärt. Der Autor macht deutlich, dass hinsichtlich der Versicherung des Wegeunfalls Reformbedarf besteht und geht der Frage nach, ob auch in der Unfallversicherung das Werkstorprinzip denkbar ist, sofern die Verfassungswidrigkeit des steuerrechtlichen Werkstorprinzips dem nicht entgegensteht.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Historische Entwicklung des Wegeunfalls Rechtsprechung zum Wegeunfall Sozialpolitische Reformdiskussion Objektives Nettoprinzip und Entfernungspauschale Werkstorprinzip im Steuerrecht und dessen Verfassungswidrigkeit Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Reform des Wegeunfalls Reformmöglichkeiten.