Die Untersuchung befasst sich mit der Einordnung japanischer und deutscher Rechtsformen für Zwecke der Besteuerung im jeweils anderen Staat sowie den Konflikten, welche aufgrund der unterschiedlichen Qualifikation bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Japan entstehen.
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften können hinsichtlich der Abkommensberechtigung Konflikte entstehen, wenn die Vertragsstaaten wegen ihrer divergierenden Besteuerungskonzepte die Rechtsformen unterschiedlich qualifizieren. Der Autor befasst sich mit der Einordnung japanischer Rechtsformen, insbesondere der japanischen LLC und der japanischen LLP, für Zwecke des deutschen Steuerrechts sowie der Einordnung von deutschen Rechtsformen für Zwecke der Besteuerung in Japan. Hierbei wird auch auf die jüngste Rechtsprechung des Japanischen Obersten Gerichtshofes eingegangen. Bei der Behandlung der durch die nationale Einordnung entstehenden subjektiven Qualifikationskonflikte steht die Sonderregelung des DBA Deutschland-Japan im Mittelpunkt.
Inhaltsverzeichnis
Zivilrechtliche Grundlagen in Deutschland und Japan Die Besteuerung von Personengesellschaften in Deutschland und Japan Die steuerliche Einordnung ausländischer Rechtsformen in Deutschland und Japan Abkommensberechtigung von Personengesellschaften im DBA Deutschland Japan Ergänzungen zur Besteuerung japanischer Rechtsformen
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