Die Autorin befasst sich mit den Anforderungen an den rechtsgenügenden Beweis im Strafverfahren. Am Beispiel der Aussage gegen Aussage-Fälle entwickelt sie Entscheidungsnormen. Sie untersucht Sachverständigengutachten sowie die «Corroboration»-Regel und wirft sie die Frage auf, welche Bedingungen an die Verurteilungsgrundlage zu stellen sind.
Der rechtsgenügende Beweis wirft seit jeher eine zentrale Frage im Strafverfahren auf: Unter welchen Bedingungen ist der Beweis der schuldhaften Tatbegehung als erbracht anzusehen? Die Autorin widmet sich diesem Thema, indem sie am Beispiel der Aussage-gegen-Aussage-Fälle Entscheidungsnormen entwickelt und diese zur Diskussion stellt. Sie berücksichtigt aussagepsychologische Grundsätze und lehnt Sachverständigengutachten als alleinige Grundlage für Entscheidungsnormen ab. Anhand der «Corroboration»-Regel des schottischen und U. S. -amerikanischen Strafverfahrensrechts untersucht sie, ob eine Verurteilung das Vorliegen mindestens eines zusätzlichen bestätigenden Beweismittels erfordert oder bereits in einer glaubhaften Zeugenaussage eine tragfähige Verurteilungsgrundlage zu sehen ist.
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