Johann Gottlieb Heineccius (1681-1741) war einer der bedeutendsten Juristen des 18. Jahrhunderts. Seine Forschungen erstreckten sich auf fast alle Rechtsgebiete und umfaßten bedeutende Beiträge zu den drei großen Quellenbereichen: römisches Recht, deutsches Recht und Naturrecht. Heineccius' Lehrbuch des römischen Rechts, die Elementa iuris civilis secundum ordinem Institutionum (1725), ist wie kaum ein anderes Lehrbuch insgesamt 176 mal, nicht nur in Deutschland und anderen europäischen Ländern, wie Italien, Spanien, Frankreich und Polen, sondern auch in Chile herausgegeben worden. Umfangreichere Ausführungen zu seiner Person gibt es aber weder in deutscher, noch in englischer, französischer oder polnischer Sprache. Die Studie untersucht Heineccius' Beiträge für das Recht und die Rechtswissenschaft und geht der Frage nach, warum Heineccius trotz seiner bedeutenden Beiträge nach seinem Tod so unverhältnismäßig schnell in Vergessenheit geraten konnte.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Leben und Werk: Soziales Umfeld; Akademische Laufbahn - Hauptwerke: u. a. Beiträge zu den drei großen Quellenbereichen: römisches Recht, deutsches Recht, Naturrecht - Neue Darstellungsweise der Rechtsmaterie nach der sogenannten axiomatischen Methode - Einige Grundprobleme des Privatrechts unter Berücksichtigung der drei großen Quellenbereiche.