Obwohl die EMRK keine sozialen Rechte enthält, entscheidet der EGMR doch regelmäßig über Beschwerden zu Sozialleistungsansprüchen. Yannick Vincent Schoog untersucht die Rechtsprechung des EGMR im Spannungsfeld zwischen effektivem Schutz der Menschenrechte und Budgethoheit der Staaten. Durch den Vergleich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs entwirft er ein umfassendes Bild des Schutzes von Sozialleistungsansprüchen im Mehrebenensystem.
Although the European Convention on Human Rights does not contain any social rights, the European Court of Human Rights regularly rules on complaints concerning social benefits. Yannick Vincent Schoog analyzes the protection of social benefits in the case law of the ECtHR, exploring the relationship between the greatest possible protection for citizens' social benefits, the budgetary sovereignty of states, and the consistent application of human and fundamental rights. The study also takes a comparative look at the case law of the Federal Constitutional Court and the European Court of Justice to deliver a comprehensive overview of the protection of social benefits in the European multi-level system between Strasbourg, Karlsruhe and Luxembourg. Obwohl die Europäische Menschenrechtskonvention keine sozialen Rechte enthält, entscheidet der EGMR doch regelmäßig über Beschwerden, die Sozialleistungsansprüche betreffen. Der EGMR legt die Menschenrechte der Konvention weit aus und vergrößert so ihren Anwendungsbereich. Hier setzt Yannick Vincent Schoog an und untersucht den Schutz von Sozialleistungsansprüchen in der Rechtsprechung des EGMR. Immer wieder lotet er dabei das Verhältnis von möglichst weitgehendem Schutz für die Sozialleistungsansprüche der Bürgerinnen und Bürger, Budgethoheit der Staaten und konsistenter Menschen- und Grundrechtsanwendung aus. Rechtsvergleichend nimmt der Autor auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs in den Blick. So entsteht ein umfassendes Bild des Schutzes von Sozialleistungsansprüchen im europäischen Mehrebenensystem zwischen Straßburg, Karlsruhe und Luxemburg.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
A. Einführung und Kontext
B. Untersuchungsgegenstand und Gang der Untersuchung; Relevanz und Stand der Forschung
C. Methodik
Kapitel 1: Der Schutz von Sozialleistungsansprüchen in der Europäischen Menschenrechtskonvention
A. Der Schutz von Sozialleistungsansprüchen durch die Eigentumsgarantie gemäß Art. 1 1. ZP, der Fall Béláné Nagy gegen Ungarn und danach - ein Menschenrecht auf Sozialleistungen?
B. Der Schutz von Sozialleistungsansprüchen gemäß weiteren Gewährleistungen der EMRK
C. Der Schutz von Sozialleistungsansprüchen durch den EGMR
Kapitel 2: Der Schutz von Sozialleistungsansprüchen im Grundgesetz
A. Einführung
B. Der Schutz von Sozialleistungsansprüchen gemäß den Grundrechten des GG
C. Resümee und Ausblick
Kapitel 3: Der Schutz von Sozialleistungsansprüchen in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
A. Einschränkungen des Schutzpotenzials der Charta
B. Der naheliegende Anknüpfungspunkt zum Schutz von Sozialleistungsansprüchen: Soziale Sicherheit und Soziale Unterstützung (Art. 34 GrCh)
C. Der Schutz von Sozialleistungsansprüchen gemäß weiteren Grundrechten der GrCh
D. Der Schutz von Sozialleistungsansprüchen durch den EuGH auf Grundlage der Charta
Schlussbetrachtung: Sozialleistungsansprüche im grund- und menschenrechtlichen Mehrebenensystem
A. Sozialleistungsansprüche, Grund- und Menschenrechte und das europäische Mehrebenensystem
B. Sozialleistungsansprüche als Gegenstand des Dialogs im Mehrebenensystem
C. Sozialleistungen und Menschenrechte: here to stay