Inhaltsangabe:Einleitung:
Media vita in morte sumus - oder zu Deutsch: Mitten im Leben sind wir vom Tod umfangen. Ist es in diesem Kontext nicht nur allzu menschlich und erklärlich, dass Menschen sich schon zu Lebzeiten - teils sogar umfangreiche - Gedanken darüber machen, wer eines (schönen) Tages , wie viel von ihrem Vermögen erben soll?
Gerade in jüngerer Zeit nehmen Erbrechtsfälle mit Bezug zum europäischen Ausland deutlich zu. Das liegt zum einen daran, dass die Deutschen dort zusehends immer mehr Immobilien erwerben, die nicht zuletzt häufig als Altersruhesitz genutzt werden. Zum anderen ist an den in Deutschland geschlossenen Ehen vermehrt mindestens ein ausländischer Ehepartner beteiligt; schon im Jahr 2004 betrug dieser Anteil ca. 14 %. Beachtung verdient auch die Tatsache, dass lt. einer Studie des Deutschen Notarinstituts Würzburg allein in Deutschland ca. 1, 8 Millionen EU-Ausländer leben, und Luxemburg, gemessen an der Gesamtbevölkerung, sogar einen Anteil von über 20 % EU Ausländern zu verzeichnen hat.
Ehegatten benutzen häufig das sog. gemeinschaftliche Testament - auch Berliner Testament genannt. Da ausländische Rechtsordnungen gemeinschaftliche Testamente oftmals nicht kennen - nicht selten sogar verbieten und lt. einer Eurobarometer Umfrage die Bevölkerungsmehrheit in fast allen Staaten der EU-25 eine Vereinheitlichung der erb- und familienrechtlichen Regelungen für grenzüberschreitende Sachverhalte auf Gemeinschaftsebene erwartet, soll im Mittelpunkt des Interesses der Frage nachgegangen werden, inwieweit ein privatschriftliches, gemeinschaftliches Testament, ein geeignetes und zufrieden stellendes Konzept, gerade (aber nicht nur, dazu im Folgenden) für grenzüberschreitende Erbfälle in der EU darstellt und vor allem zu welchen Auswirkungen die Verwendung desselben, bei den im Hauptteil dieser Arbeit noch zu untersuchenden Fallgestaltungen, unter Umständen führen kann.
Da die Deutschen in den Ländern Frankreich, Spanien und Italien über die meisten Privatimmobilien verfügen und die überwiegende Mehrzahl gemeinschaftlicher Testamente die sog. Berliner Testamente sind, sollen exemplarisch und zur Verdeutlichung der Problematik mehrere Fälle stehen, in denen Ehegatten ein privatschriftliches Berliner Testament errichten, ferner zumindest einer der beiden testierenden Ehegatten Deutscher ist und die überdies einen Bezug zu einem oder mehreren der zuvor erwähnten drei Länder aufweisen.
Konkret analysiert werden sollen [. . .]
Inhaltsverzeichnis
1;Das gemeinschaftliche Testament;1 2;Inhaltsverzeichnis;3 3;A. Einleitung - Ziel der Untersuchung;5 4;B. Hauptteil;7 4.1;I. Testamentserrichtung im Ausland;7 4.1.1;1. Anzuwendendes Recht - ein Überblick;7 4.1.2;2. Zulassung der Form und Erbstatut;10 4.1.2.1;a) Deutschland;10 4.1.2.2;b) Österreich;11 4.1.2.3;c) Haager Übereinkommen vom 05.10.196136;12 4.1.2.4;d) Frankreich;14 4.1.2.5;e) Italien;19 4.1.2.6;f) Zwischenergebnis;21 4.1.3;3. Anerkennung der Abhängigkeit von Verfügungen und Bindungswirkung;22 4.1.3.1;a) Formwirksamkeit als Voraussetzung;22 4.1.3.2;b) Zur Bindung in Deutschland;22 4.1.3.3;c) Französischer Civil Code (CC);24 4.1.3.4;d) Zwischenergebnis;25 4.2;II. Ausländer-Ehe;26 4.2.1;1. Spanisches Erbrecht - eine Kurzdarstellung;27 4.2.1.1;a) Gemeinspanisches Zivilrecht;27 4.2.1.2;b) Foral- und Sonderrechte;28 4.2.1.3;c) Gemeinsame Verfügungen;28 4.2.2;2. Form- und Erbstatut;29 4.2.3;3. Bindungswirkung;31 4.2.4;4. Zwischenergebnis;34 4.3;III. Doppelte Staatsbürgerschaft;36 4.3.1;1. Formzulässigkeit sowie Ermittlung des Erbstatuts;36 4.3.2;2. Bindungswirkung;39 4.3.3;3. Zwischenergebnis;42 4.4;IV. Vor- und Nachteile der Sonderform letztwilliger Verfügungen;46 4.4.1;1. Formen und Inhalte;46 4.4.2;2. Vorteile;47 4.4.2.1;a) Errichtungs- und Formprivileg;47 4.4.2.2;b) Verfügungen mit Wechselbezüglichkeit;48 4.4.2.3;c) Bindungswirkung;48 4.4.2.4;d) Option des Widerrufs;49 4.4.2.5;e) Steuerreduzierung beim Schlusserben;49 4.4.3;3. Nachteile;50 4.4.3.1;a) Eingeschränkte Bindungswirkung;50 4.4.3.2;b) Einzelne Bestimmungen;51 4.4.3.3;c) Änderungsvorbehalt und Befreiung von der Bindungswirkung;51 4.4.3.4;d) Wechselbezügliche Verfügungen nach Scheidung;52 4.4.3.5;e) Widerruf;55 4.4.3.6;f) Erbschaftsteuererhöhung;55 4.4.3.7;g) Formerleichterung mit Hindernissen;56 4.4.3.8;h) Vereinbarte Wiederverheiratungsklausel;56 4.4.3.9;i) Erbvertrag und besondere letztwillige Verfügungen;58 4.4.4;4. Zwischenergebnis;59 4.5;V. Europäische Rechtsetzungstendenzen;61 5;C. Schlussbetr
achtung und Ausblick;64 5.1;I. Fazit;64 5.2;II. Ausblick;67 6;Abkürzungsverzeichnis;69 7;Quellenverzeichnis;71