
Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp) 2008: Die AVV-Rahmenüberwachung regelt die Zusammenarbeit der Behörden der Länder untereinander und mit dem Bund und soll zu einem einheitlichen Vollzug der lebensmittelrechtlichen und weinrechtlichen Vorschriften in der Überwachung beitragen. Je 1000 Einwohner und Jahr müssen Produkt-Proben genommen werden. Ein Teil dieser Probenzahl (0,15 bis 0,45 Proben je 1000 Einwohner und Jahr) wird bundesweit einheitlich im Rahmen des BÜp untersucht.
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