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Aus den Rezensionen:
" `Technikrecht ist . . . kein neues Arbeitsgebiet. Gerade dieses Gebiet erhält jedoch in der Zeit der Informationstechnik eine neue Bedeutung Das hier angezeigte Handbuch tritt mit dem Anspruch einer umfassenden Bearbeitung auf. Die Bearbeitung stammt von 21 Personen, welche auf ihren jeweiligen Gebieten ausgewiesen sind. Insgesamt geht es um den Versuch eines integrativen Konzepts, des Konzepts eines Technikrechts als Disziplin (oder sogar Rechtsgebiets). Das `Handbuch` verdient Nutzung und Beachtung als `pioneering work` auf einem für Juristen wie Informatiker wichtigen Gebiet. "
(in: Informatik Spektrum, 2005, Vol. 28, Issue 3, S. 252 ff.)
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