
Das vorliegende Werk führt deutsche Jurist:innen in das französische Rechtssystem ein. Im Privatrecht wird ausführlich auf allgemeines und besonderes Schuldrecht, mit Vertragsrecht und deliktscher Haftung, und auf das Handels- und Gesellschaftsrecht eingegangen. Das öffentliche Recht und das Strafrecht werden dargestellt, aber auch die französischen Gerichtsbarkeiten mitsamt ihren Zuständigkeiten. Geschichtliche Abrisse zu den einzelnen Rechtsgebieten tragen zum tieferen Verständnis bei. Hinweise zur juristischen Ausbildung, zu Prüfungsmethoden und den Rechtsberufen runden das Bild ab. Dabei werden Unterschiede zum deutschen Recht stets hervorgehoben und Rechtsterminologie wird übersetzt.
Besprechung vom 18.08.2025
Könige in Frankreich
Erstklassige Einführung in das Recht der Nachbarn
Philippe Cossalter und Julien Dubarry von der Universität des Saarlandes stellen das französische Recht erstklassig vor. Es gab Änderungen bei erstinstanzlichen Gerichten, im Schuldrecht, Kreditsicherungsrecht und Familienrecht. Zutreffend bezeichnen die beiden Professoren das Verwaltungsrecht "als äußerst kohärent und solide, obwohl es an einer durchgreifenden theoretischen Systematisierung fehlt". Das Strafrecht ist "das Recht des Volksgefühls", werde die Öffentlichkeit von einem Geschehen geschockt, erwache die Forderung nach einem neuen Straftatbestand. Dem "Code civil" bescheinigen die Autoren eine verständliche Sprache und die "konzise Abfassung der Vorschriften".
Nun schlägt eine französische Gelehrtengruppe die Einführung eines "Vertrags mit Schutzwirkungen für Dritte" vor. Dies soll auf die Vertrautheit eines Mitglieds mit dem deutschen Recht zurückzuführen sein. Im Buch wird auch das Recht der Überseegebiete abgebildet, ist Frankreich doch der einzige Staat, dessen Gebiet sich auf fünf Kontinente erstreckt. Sogar Könige sind nach Gewohnheitsrecht in Polynesien anzuerkennen ("Es gibt somit noch Könige in Frankreich, aber keine Könige von Frankreich!"). In Elsass-Mosel sind alte deutschsprachige Regelungen weiter gültig; sie wurden übrigens erst 2013 übersetzt. Hilfreich sind Hinweise zu Datenbanken wie Légifrance, Ariane Web oder Gallica ("von der unübersichtlichen Startseite darf man sich nicht abschrecken lassen, die Such- und Speichertools sind sehr leistungsstark").
Man erfährt auch Kurioses: "Es kann angemerkt werden, dass die Rechtsanwälte der Pariser Anwaltskammer sich nicht 'Maître', sondern 'Monsieur' oder 'Madame' nennen". Doch weshalb soll die neunte Auflage des Dictionnaire de l'Académie française erst "bald erscheinen", mehrere Bände sind doch schon publiziert! Falsch nummeriert erscheint das Gesetz vom Mai 2001 zur beruflichen Gleichheit zwischen Männern und Frauen. Erst für die nächste Auflage ist ein Kapitel zum Zivilprozessrecht angekündigt. Dieses befinde sich gerade "in einer Umbruchphase". Indes bleibt das Fazit: Diese Einführung ist famos geschrieben und lektoriert! Das Buch ist zudem ausführlicher als die von Sibylle Neumann und Oliver Berg 2019 bei Nomos vorgelegte, ebenfalls lesenswerte Einführung. JOCHEN ZENTHÖFER
Philippe Cossalter und Julien Dubarry: Einführung in das französische Recht, C.H. Beck, München 2024, 420 Seiten
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