
Besprechung vom 19.01.2026
Orte des Rechts
Ein juristischer Reiseführer für Deutschland
André Niedostadek von der Hochschule Harz in Sachsen-Anhalt stellt "77 einzigartige Orte des Rechts" vor und damit, laut Verlag C. H. Beck, den ersten juristischen Reisebegleiter für ganz Deutschland. Zu jedem Ort gibt es eine Doppelseite. Text und Foto stammen jeweils von Niedostadek, was dem Werk eine innere stilistische Verbundenheit sichert. Neben bekannten Stätten wie dem eindrucksvollen Kriminalmuseum in Rothenburg ob der Tauber, dem Platz der Grundrechte in Karlsruhe oder der Stasi-Gedenkstätte in Bautzen präsentiert das Buch eher unbekannte Räume, darunter den Hexenkeller in der Burg Penzlin, die Soester Wippe, den Galgen in Beerfelden oder das Justizopferdenkmal für Josef Jakubowski in Palingen.
Dass Niedostadek nicht nur Jurist, sondern auch Reisebuchautor ist, merkt man bei Inhalt und Ortsauswahl. Alle Regionen sind berücksichtigt, vom hauptstädtischen Kriminalgericht Moabit über das Reichskammergerichtsmuseum in Wetzlar und die Kaiserpfalz Ingelheim bis zum Dollart, einer Bucht an der niederländischen Grenze. Ein Geheimtipp ist das Zuchthaus-Museum im thüringischen Untermaßfeld. Ausgestellt sind Dokumente, Kleidung und Zelleninventar aus verschiedenen Epochen. In Saarbrücken wurde die 1974 wiedergefundene Grabplatte des Scharfrichters Nickolaus Rehn kurioserweise an der Basilika St. Johann angebracht. Zum Bremer Roland, seit 1404 auf dem Marktplatz, heißt es, diese mittelalterliche Freiheitsstatue stand vor allem für das Recht, eigenständig Handel zu betreiben, Märkte zu veranstalten und Angelegenheiten selbst zu regeln. Noch älter ist ein Baum im Westmünsterland. In Raesfeld-Erle wächst seit über tausend Jahren eine Femeeiche. Unter ihrer Krone prozessierte man im 15. Jahrhundert. Mit Eichen verband man Kraft und Weisheit. Verfemt, also geächtet, wurden Straftäter.
Im mitteldeutschen Geisa, am Gangolfiberg, erinnert man sich an das Zentgericht. Es tagte ab dem 11. Jahrhundert. Der Begriff leitet sich ab von centum, das Zentgericht war für etwa 100 Hausstände zuständig. Erhalten geblieben sind nur aufrecht stehende Steine, vermutlich Sitzgelegenheiten für die Beteiligten wie Schöffen. Erhöht saß ein vom Landesherrn eingesetzter Richter, der auch Todesstrafen verhängen konnte. Es war der Zentgraf. JOCHEN ZENTHÖFER
André Niedostadek: Recht sehenswert! 77 einzigartige Orte des Rechts in Deutschland entdecken. Verlag C. H. Beck, München 2025, 169 Seiten
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