Die europäische KI-Verordnung befindet sich in dynamischer Fortentwicklung. Mit dem Digital Omnibus hat der europäische Gesetzgeber zentrale Anpassungen und Klarstellungen vorgenommen, die erhebliche Auswirkungen auf Anwendungsbereich, Pflichtenarchitektur und praktische Umsetzung haben. Für die Rechts- und Beratungspraxis bedeutet dies: Bisherige Bewertungen müssen überprüft, neue Spielräume erkannt und Risiken neu eingeordnet werden. Die Neuauflage des HandkommentarsDie Zweitauflage verarbeitet sämtliche Änderungen durch den Digital Omnibus und ordnet sie präzise in die bestehende Systematik der Verordnung ein. Gleichzeitig bringt das Werk den gesamten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsetzung, Leitlinien und Vollzug, wobei bereits erste Rückmeldungen von Anwenderinnen und Anwendern berücksichtigt werden konnten. Weiterhin bietet das Werk einen systematischen, praxisnahen Zugriff auf die KI Verordnung - konsequent ausgerichtet an den Bedürfnissen von Praktikerinnen und Praktikern. Die Vorteile des Werkes
Vollständige Integration des Digital Omnibus: Sämtliche durch den Omnibus geänderten Vorschriften werden neu kommentiert, mit den bisherigen Regelungskonzepten verzahnt und in ihren praktischen Folgen eingeordnet. Aktuelle Literatur und behördliche Auslegungshilfen: Die Einarbeitung der rasant angewachsenen Literatur sowie der neuesten Leitlinien und Praxisleitfäden garantiert höchste Argumentations- und Umsetzungssicherheit. Rechts- und Umsetzungssicherheit: Die Kommentierung zeigt auf, was sich für Anbieter, Betreiber und Compliance Verantwortliche konkret ändert - und wo Kontinuität besteht. Praxisfokus: Zahlreiche Hinweise zur Anwendung, zu Abgrenzungsfragen und zu typischen Fallkonstellationen unterstützen die tägliche Arbeit. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Als Mitglied des Sachverständigengremiums der EU (High-Level Expert Group on Artificial Intelligence) war er maßgeblich an der Entstehung der KI-VO beteiligt. Als Gründer und Leiter der Forschungsstelle KI- und RobotRecht forscht er seit über 15 Jahren an den rechtlichen Rahmenbedingungen für autonome Systeme und Künstliche Intelligenz. Dr. Johannes Härtlein ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Hilgendorf und an der Forschungsstelle KI- und RobotRecht. In seiner Dissertation beschäftigt er sich mit einem Regulierungskonzept für künstlich-generative Intelligenz.