
Berit Völzmann stellt den Zugang zu Gericht in einen demokratietheoretischen Kontext und arbeitet den Zugang zur Verwaltungsgerichtsbarkeit als Ermöglichung von Deliberation heraus. Sie zeigt die historischen Gründe für die Entwicklung des Systems subjektiven Rechtsschutzes und die zugrundeliegenden funktionalen Prämissen auf und analysiert die Schwächen des bisherigen Systems. Die aus dem demokratietheoretischen Zugriff gewonnenen Erkenntnisse vergleicht die Autorin mit dem Zugang zur gerichtlichen Verwaltungskontrolle in Frankreich und der Schweiz. Auch die bereits erfolgten Weiterungen der Zugangsmöglichkeit im deutschen System -originär nationaler, wie auch unional und völkerrechtlich angestoßener - werden demokratietheoretisch eingeordnet. Die Abhandlung mündet in einer Aktualisierung des Verwaltungsrechtsschutzes in der modernen Demokratie.
"Die Untersuchung ist zugleich ein Beleg, was verwaltungsrechtswissenschaftliche Grundlagenforschung leisten kann."
Klaus Ferdinand Gärditz DIE VERWALTUNG, 58 (2025) 2, 114
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