Der Inhaber eines öffentlichen Amtes soll als Subjekt für dessen Objektivität einstehen. Dieses "Amtsparadox" kann nicht beseitigt, aber im Dreieck von Programm, Person und Struktur und im Einklang mit verfassungsrechtlichen Prinzipien bewältigt werden.
Das Amt bildet ein elementares Strukturelement jedes Gemeinwesens. Es ist bestimmt durch ein unauflösliches Spannungsverhältnis zwischen seiner "Objektivität" und der Subjektivität des Amtsinhabers. Die hierin liegende Paradoxie ist mit Mitteln der Dogmatik allein nicht zu bewältigen. Hendrik Munsonius unternimmt die Rekonstruktion des Amtes aufgrund sozialwissenschaftlicher Exploration und der normativen Vorgaben des Grundgesetzes. Die Gemeinwohlbindung des Amtes wird im politischen Prozess konkretisiert, in der Rechtsform verbindlich festgestellt und ausdifferenziert. Anforderungen des Amtes können mit den Interessen der Person in ein konstruktives Verhältnis gebracht werden. Wesentliche Leistungen für die Bewältigung des Amtsparadoxes erbringt die Struktur, in der das Handeln unterschiedlicher Ämter koordiniert wird. Am Ende erweist sich das Amtsparadox nicht nur als Problem, sondern auch als produktives Moment für das verfassungsstaatliche Ämterwesen.
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Exposition
I. Erhebung
II. Fragestellung
III. Zugang
Kapitel 2: Exploration
I. Allgemeine Handlungstheorie
II. Organisation und Person - systemtheoretisch
III. Materiale Handlungstheorie
Kapitel 3: Konkretion
I. Gegenstand
II. Hintergrundannahmen
III. Verfassungsrechtliche Direktiven
Kapitel 4: Rekonstruktion
I. Programm
II. Person
III. Struktur
Kapitel 5: Konklusion
I. Problem
II. Bewältigung
Zusammenfassung in Thesen