Die so genannte CSR-Richtlinie der EU gibt den Mitgliedstaaten auf, große Unternehmen dazu zu verpflichten, Informationen zu ihrer ökologischen, menschenrechtlichen und sozialen 'Bilanz' offenzulegen. Sebastian Eickenjäger untersucht, welchen Beitrag nichtfinanzielle Berichterstattung durch Unternehmen zur Durchsetzung von Menschenrechten gegenüber Unternehmen leisten kann.
The European Corporate Social Responsibility Directive obliges member states to ensure that large corporations comply in issuing details of their track record in environmental, social, and employee matters as well as their observance of human rights. The author examines whether such non-financial reporting can help in implementing human rights in commercial enterprises. Die im Oktober 2014 verabschiedete so genannte CSR-Richtlinie (2014/95/EU) gibt den Mitgliedstaaten auf, große Unternehmen dazu zu verpflichten, Informationen zu ihrer ökologischen, menschenrechtlichen und sozialen 'Bilanz' offenzulegen.
Ausgehend von einer kritischen Analyse der CSR-Richtlinie untersucht Sebastian Eickenjäger, welchen Beitrag nichtfinanzielle Berichterstattung durch Unternehmen zur Durchsetzung von Menschenrechten gegenüber Unternehmen leisten kann. Es werden dabei zum einen generelle Schwachstellen der aktuellen Praxis nichtfinanzieller Berichterstattung herausgearbeitet. Zum anderen wird diskutiert, ob durch die Einrichtung eines Monitorings der Berichterstattung die Implementierung von Menschenrechten in Unternehmen gefördert werden kann.